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AKN darf ihr Streckennetz zehn weitere Jahre befahren

Die AKN darf auf ihren Linien auch in den kommenden Jahren weiterfahren. Das Land Schleswig-Holstein will den Verkehr von 2017 bis 2027 nicht ausschreiben, sondern direkt an die landeseigene Bahngesellschaft vergeben. Das geht aus dem EU-Ausschreibungsblatt TED hervor. Allerding gibt es dabei eine Überraschung.
Christian Hinkelmann
Triebwagen der AKN in Bönningstedt
Triebwagen der AKN in Bönningstedt
Foto: Christian Hinkelmann

Das Land behält sich nämlich die Möglichkeit vor, die Linie A2 zwischen Norderstedt Mitte und Ulzburg Süd von dieser Direktvergabe auszuklammern. Warum?

„Das ist der besonderen Situation für die A2 geschuldet, für die nicht die beiden Länder Schleswig-Holstein und Hamburg die Verantwortung tragen, sondern die Verkehrsgesellschaft Norderstedt“, so der Sprecher des Kieler Wirtschaftsministeriums, Harald Haase, zu NahverkehrHAMBURG. Hintergrund ist, dass die A2-Strecke der Stadt Norderstedt gehört und von der AKN nur befahren wird. „Hier sind noch weitere Abstimmungen nötig“, so Haase weiter.

Auch die geplante S-Bahn von Hamburg nach Kaltenkirchen (S21) wird in der Direktvergabe bereits berücksichtigt. „Wenn zwischen Kaltenkirchen und Hamburg die S21 realisiert wird, hat das Land das Recht, die Leistungen der Linie A1 in diesem Abschnitt ganz oder teilweise abzubestellen und für die Verkehre zwischen Neumünster, Kaltenkirchen und Norderstedt-Mitte ein grundlegend neues Betriebsprogramm zu bestellen“, heißt es in dem Ausschreibungsblatt.

Der neue Verkehrsvertrag soll am 1. Mai des kommenden Jahres beginnen und zehn Jahre lang laufen.

Die AKN-Strecken sind inzwischen das letzte Schienennetz in ganz Schleswig-Holstein, das noch nicht öffentlich ausgeschrieben wurde. Die AKN Eisenbahn AG gehört zu jeweils knapp 50 Prozent den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein. Der Rest der Anteile befindet sich in Kommunal- und Privatbesitz.

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Der Kopf hinter diesem Artikel

Christian Hinkelmann ist begeisterter Bahnfahrer und liebt sein Fahrrad. Wenn er hier gerade keine neue Recherchen über nachhaltige Mobilität veröffentlicht, ist der Journalist und Herausgeber von NAHVERKEHR HAMBURG am liebsten unterwegs und fotografiert Züge.

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3 Antworten auf „AKN darf ihr Streckennetz zehn weitere Jahre befahren“

In einen Abendblatt Artikel soll der neu gewählte Bürgermeister von Norderstedt Hans-Joachim Grote angesprochen haben, in seine 4. Amtszeit die Linie U1 der Hamburger Hochbahn bis zur Quickborner Straße zu verlängern. Vielleicht bis auch bis nach Ulzburg-Süd, wenn Henstedt-Ulzburg mitmacht. Das müsste dann in einen Verkehrsvertrag auf der A2 Linie mit berücksichtigt werden.

Hoffentlich bleibt das auch so, die AKN ist (fast) immer ein äußerst zuverlässiges Unternehmen gewesen. Saubere Züge, freundliches Personal. Hoffe daß die AKN sich auch nach dem Umbau zur S-Bahn weiterhin beteiligt, indem sie z.B. einige eigene S-Bahnzüge übernimmt oder kauft. Die S-Bahn hat viel zu lernen von der AKN !

Man braucht da auch nichts auszuschreiben. Länderbahnen, wie es sie vor allem in der Schweiz gibt laufen dank direkter Verbindung zum Besteller vielleicht auch so gut, wie es gefordert ist.

Würde die Bundesregierung sich mehr für ihre DB engagieren, würde es dort such erheblich besser laufen, man schaue wieder in die Schweiz mit deren SBB und den zahlreichen Privatbahnen, die in Direktvergabe laufen. Dort hat man noch nie eine Ausschreibung durchführen müssen.

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