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Hamburg: Immer mehr Falschparker auf Radwegen erwischt

In Hamburg werden immer mehr Falschparker auf Radwegen und -Spuren erwischt. Im vergangenen Jahr waren es 15.658. Wie oft tatsächlich abgeschleppt wird, weiß niemand.
Christian Hinkelmann
Regelmäßig ist der Fahrrad-Schutzstreifen im Mühlenkamp wegen Falschparkern unbenutzbar (25.3.2017)
Regelmäßig ist der Fahrrad-Schutzstreifen im Mühlenkamp wegen Falschparkern unbenutzbar (25.3.2017)

In Hamburg werden immer mehr Falschparker auf Radwegen, Fahrradspuren und Rad-Schutzstreifen erwischt.

Das geht aus Zahlen des Einwohner-Zentralamts hervor, die NahverkehrHAMBURG exklusiv vorliegen.

Demnach wurden im vergangenen Jahr 15.658 Parksünder auf „Radverkehrsanlagen“ registriert. Im Jahr zuvor waren es noch 13.771 – also knapp 2.000 weniger.

Hamburg peilt in diesem Jahr neuen Falschparker-Rekord an

Und der Trend hält offenbar an: Allein in den ersten viereinhalb Monaten dieses Jahres lag die Zahl bei schon 6.817 Fällen. Hochgerechnet auf das ganze Jahr wären das bis Dezember rein theoretisch mehr als 18.000 Radweg-Blockierer – ein neuer Rekord.

Ein Drittel dieser Parksünder steht auf Radfahrstreifen, wie sie derzeit vom rot-grünen Senat überall in der Stadt neu angelegt werden. Tendenz steigend. Im vergangenen Jahr lag die Zahl der erwischten Radspur-Parker bei 5.279, im Jahr zuvor waren es dagegen nur 4.881.

In diesem Jahr könnte die Zahl sogar noch höh…

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Christian Hinkelmann ist begeisterter Bahnfahrer und liebt sein Fahrrad. Wenn er hier gerade keine neue Recherchen über nachhaltige Mobilität veröffentlicht, ist der Journalist und Herausgeber von NAHVERKEHR HAMBURG am liebsten unterwegs und fotografiert Züge.

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29 Antworten auf „Hamburg: Immer mehr Falschparker auf Radwegen erwischt“

Anzeigen, Verpfeifen, Denunzieren,… sind wir eigentlich wieder zu Adolfs Zeiten oder in der DDR ? So ein Recht müßte „normalen“ Bürgern (also andere als Polizei oder andere anerkannte Ordnungshüter) grundsätzlich nicht zustehen.
Heißt das, daß ich die vielen Radfahrer, die über rote Ampeln fahren oder andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, durch ihr rücksichtsloses Verhalten gefährden ebenfalls per E-Mail anzeigen kann ? Dann wird es aber Zeit, daß jedes Fahrrad ebenfalls ein unübersehbares Nummernschild bekommt, damit die sich nicht mehr hinter ihrer Anonymität verbergen können.

Anzeige zu erstatten hat eben nichts mit verpfeifen oder denunzieren sondern mit Zivilcourage und Notwehr zu tun. Falschparker sind immer eine Behinderung oder eine Gefährdung.
Gegen diese Arroganz und Ignoranz gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern darf ich mich zu wehr setzen ohne ein schlechtes Gewissen zu haben,
Natürlich dürfen Sie andere Verkehrsteilnehmer anzeigen.
In diesem Artikel geht es aber um Falschparker und nicht um Rotlichsünder.
Also zeigen Sie ruhig falsch parkende Fahrräder und Fußgänger an die falsch stehen.
Wobei Sie dann aber auch die Kennzeichnungspflicht für Fußgänger fordern sollten.

Uns von @RadwegH hat dieser Artikel auch sehr gut gefallen! Ebenso wie viele andere bedauern auch wir, dass die Bußgeldstelle nicht verpflichtet ist, OWi-Anzeigen von Ptivatpersonen nachzugehen; schließlich machen die wenigsten die Anzeigen aus Spaß an der Freude sondern weil die Stadt schlicht zu wenig eigenes Personal für die Verfolgung von Falschparkern einsetzt. Würde die Staatsgewalt ihren Verpflichtungen ausreichend nachkommen müssten das nicht die Bürger machen.
Es wird Zeit, dass die Politik die Bedürfnisse der Radfahrer genauso Ernst nimmt wie die der Autofahrer.

Das Parken auf Radfahrstreifen/Radwegen u.Ä. ist eine Gefährdung. Bei einer Gefährdung ist es legitim 110 zu wählen, auf die Polizei zu warten und darauf bestehen, dass die Gefährdung beseitigt wird (sprich: Abschleppen).
In Berlin wird das so gehandhabt:
„Polizeipräsident Klaus Kandt hatte im März bei der Vorstellung der Unfallbilanz für 2016 gesagt, dass es sehr wohl zulässig sei, bei Gefährdungen den Notruf 110 zu wählen. Und ein auf dem Zebrastreifen, einem Radfahrstreifen oder vor einer Ampel geparktes Auto ist eine Gefahr. Zwei Ausreden hörten Fahrradfahrer bislang immer, wenn sie Falschparker bei Polizei oder Ordnungsamt melden: „Da kommt man noch gut dran vorbei.“ Oder: „Wir haben Ermessensspielraum.“

Genau den gibt es laut Andreas Schwiede nicht. „Ein Knöllchen beseitigt nicht die Gefahr“, betont der Aktivist. Die Polizei selbst bezeichnet Parken auf einer Radspur als sogenannten „Regelfall“ für eine Umsetzung.“ (http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-kreuzberg-im-kampf-gegen-zugeparkte-radwege/19705680.html)

Die Rechtslage wird in HH nicht anders sein. Wenn täglich 100 Radwegparker so abgeschleppt würden, wird sich in einigen Monaten etwas ändern …

Herr Schwiede ist ausnehmend hartnäckig, was dieses Thema angeht, der bohrt in seinem Kiez die ganz dicken Bretter. Ich finde das vorbildlich.

Zu der Frage des „Regelfalls für eine Umsetzung“ würde mich die Haltung der Hamburger Polizei interessieren. Vielleicht mag ein dem Nahverkehr geneigter Journalist ja mal nachfragen… 😉

Das gibt es im Transparenzportal: eine DPLV-Anweisung 2015-1 der Direktion Verkehr zu „Maßnahmen gegen Störungen des Fließverkehrs, insbesondere gegen Zweite-Reihe-Parker, Bustrassen/Bussonderspuren und deren Bushaltestellen sowie Maßnahmen gegen Parkverstöße auf Radfahr- bzw. Schutzstreifen für Radfahrer.“ (vgl. http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/233ddacc-b2f9-4dd4-aa9a-7da88e491645/Akte_HmbTG_-_zu_veroeffentlichende_Dokumente.pdf) Darin heißt es:

„Störungen des Verkehrsflusses [wie die oben genannten] müssen konsequent beseitigt werden.[…] Insofern stellt die Beseitigung von Störungen des Fließverkehrs – ausdrücklich auch auf Sonderfahrstreifen für Radfahrer einen besonderen Schwerpunkt der Überwachung des ruhenden Verkehrs dar. Dieses umfasst insbesondere ein konsequentes Einschreiten gegen sog. ‚Zweite-Reihe-Parker‘ und haltende/parkende Fahrzeuge auf Radfahr- oder Schutzstreifen […]. Das Parkverhalten der Kraftfahrer soll in der Weise beeinflusst werden, dass insbesondere die Parkregelungen für die Gewährleistung des Verkehrsflusses – auch für Radfahrer – mehr Beachtung finden. […]

Schwerpunktsetzung

[…] Dabei konzentrieren sich die polizeilichen Überwachungsmaßnahmen auf das konsequente Ahnden und Einschreiten bei Halte- und Parkverstößen
* vor/in Bushaltestellen, Bustrassen und Bussonderspuren
* durch ‚Zweite-Reihe-Parker‘
* auf Radfahr- und Schutzstreifen […].

Maßnahmen
PK 11-47, WSPK 1-3
haben bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs
* die Schwerpunktsetzung zu berücksichtigen durch
** Identizierung der in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich befindelichen besonders belasteten Busstrecken, Haltestrecken, Radfahrstreifen, Schutzstreifen und sonstigen relevanten Örtlichkeiten
** dauerhaftes und konsequentes Einschreiten insbesondere bei verkehrswidrigem Parken mit Störungen des Verkehrsflusses an den unter ‚Schwerpunktsetzung‘ genannten Örtlichkeiten
** konsequente und unverzügliche Ahndung der Verstöße und Beseitigung der Störungen (einschließlich umgehender Fahrzeugsicherstellungen bzw. Umsetzungen) […]
* zielgerichtete regionale Medienarbeit zu betreiben, um diese Thematik verstärkt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken […]. Hierzu steht den Dienststellen ein entsprechend aufbereiteter Flyer ‚Parke nicht auf unseren Wegen‘ für den Themenbereich Radfahrstreifen und Schutzstreifen zur Verfügung.“

Vorschlag:

Ausdrucken/im Smartphone speichern, mit sich führen, „einschließlich umgehender Fahrzeugsicherstellungen bzw. Umsetzungen“ markieren und wenn ein Beamter nur ein Bußgeld verhängen will, vorzeigen. 😉

Durch die private Anzeige spart die Stadt ja Personalkosten und nimmt Geld ein. Wir wäre es mit einer Gewinnbeteiligung 😉
Hui, da wäre schnell Ruhe im Karton und ich kann in Ruhe Fahrrad fahren.

So als Zubrot nehme ich das auch gerne, zumal ich die Anzeigen ja sowieso fertige. Am besten mit Anmeldung bei der Stadt (verifizierte Anzeige durch verifizierte Melder), behördliche Einweisung in die Rechtsgrundlagen, einem gesicherten Meldeweg mit direktem Anschluss an die IT – und am liebsten einer Erhöhung der fälligen Bußgelder um genau den Betrag, den der Melder bekommt.

Könnte man in den Volksentscheid Radverkehr aufnehmen, der gerade angeschoben werden soll – war jemand beim Kennenlerntreffen?

Hab ich vorhin vergessen:
wenn ich MitarbeiterInnen vom Parkraummanagement sehe,
gehe ich zu ihnen und bedanke mich dafür, das sie diese Arbeit machen.
Bitte unbedingt nachmachen 😉
Ihr werdet ein Lächeln ernten

Mich machen ein paar Zahlen stutzig, nämlich:

Das Personal für diese Aufgaben wurde um rund 45% aufgestockt (von 55 auf 80 Personen – sind das eigentlich Vollzeitäquivalente oder Köpfe?), allerdings ist der Anstieg der Anzeigen weit unter diesem Satz gestiegen (gerade mal um die 15% von 2016 auf 2017, wenn man wie Herr Hinkelmann hochrechnet) – woran liegt das? An mangelnden Gelegenheiten bestimmt nicht, oder? Wenn man sich die absolute Steigerung von 2.400 „Knöllchen“ vom vergangenen zu diesem Jahr ansieht, ist das auch nicht wirklich berauschend oder adäquat: Das sind gerade mal 200 Anzeigen mehr pro Monat, sprich 10 pro Tag (nur Mo – Fr) – und dafür 25 Mitarbeiter/Stellen mehr? Ich wundere mich.

In den busbeschleunigten Quartieren mit viel Mischverkehr und viel gewohnheitsmäßigem Blockierparken wie Eimsbusch, Winterhude, Barmbek würden schon konsequente Dauerkontrollen von einigen wenigen Mitarbeitern der Behörde ganz schnell einen solchen geringen Anstieg von 10 Anzeigen mehr pro Tag generieren (soviele schreibe ich als Privatmensch ja schon nebenbei an „guten“ bzw. eben schlechten Tagen, wenn ich viel unterwegs bin) – was machen denn die anderen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?

Ich unterstelle jetzt keine Faulheit oder so – mich interessiert wirklich der Grund für diese sehr offensichtliche Diskrepanz.

Herr Krumm: Wieso ist das so?

Die im Artikel genannten absoluten Zahlen beziehen ja nur auf Falschparker auf Radverkehrsanlagen. Die aufgestockte Zahl der Kontrolleure kümmert sich dagegen ja um alle falschparker (auch die, die nicht auf radwegen stehen). Ein möglicher Erkläransatz wäre, dass die zusätzlichen Kapazitäten ggf. hauptsächlich außerhalb von Radverkehrsanlagen Falschparker abzetteln.

Oha… Das ist eine sehr, sehr spannende Vermutung, denn: Es müssten bei gleichmäßigem Kräfteansatz _alle_ Anzeigen um 45% zunehmen (ein paar Reibungsverluste bei erhöhtem Personaleinsatz mal außen vor), nicht nur die abseits der Radwege. Ihre Vermutung würde ja implizieren, dass gerade die gefahrenträchtigen Radwege bewusst _weniger_ kontrolliert werden – ist das wirklich der Wille der Verwaltung bzw. der beaufsichtigenden Politik? Das wäre ein innenpolitischer „Kracher“ mit beachtlicher Strahlkraft, behaupte ich.

Insgesamt steigt der Bedarf an Kontrollen ja stadtweit (man muss nur aus dem Fenster schauen, um das zu bemerken). Wenn nun hauptsächlich abseits der Radwege kontrolliert würde (ist bisher alles nur Vermutung, wir haben ja noch keine Auskunft von Amts wegen): Wieso ist das so?

Die Antwort wird immer interessanter, finde ich.

Ich wünsche mir dass sich viel mehr Fußgänger und Radfahrer gegen Falschparker zur Wehr setzen, nur so wird sich etwas ändern.
Das hat auch nichts mit Blockwart Mentalität oder Denunziation zu tun, wie oft behauptet wird, sondern eher mit Zivilcourage.

Blademan, dann schau dir mal bitte die Bürgersteige in Hamburg an. Wenn ein Auto draufpasst, steht da auch eins. Egal, ob mit oder ohne Radweg.

Es sind nicht immer mehr Autos auf Radwegen erwischt, sondern es sind immer mehr Radwege auf die Farhbahn verlegt worden. Solche Situationen ergeben sich dann quasi „per design“. Für mich sind es nicht Falschparker, sondern falsch konzipierte „Radwege“.

Hätte man die Radwege dort gelassen, wo sie hingehören – physikalisch getrennt vom Autoverkehr – käme dies nicht so vor.

Ganz ehrlich, als Radfahrer fühle ich mich sicherer auf den Radwegen, die auf die Straße „gemalt“ werden. Auf diesen Radwegen werde ich von den motorisierten Verkehrsteilnehmern eher gesehen. Wenn ich auf einem Radweg, der vom Fußweg abgeschlagen wurde, fahre, fahre ich meistens noch hinter den parkenden Autos und frei nach dem Motto aus den Augen aus dem Sinn denken Autofahrer beim Abbiegen nicht mehr an Radfahrer.
Es ist reine Faulheit und Ignoranz von Autofahrern, die solche Probleme erst erzeugen. Oder wie erklären Sie das Bild vom Käfer, der vor einem freien Parkplatz auf dem Radweg steht?

Vielleicht sind Sie eher Schönwetter-Fahrradfahrer, aber probieren Sie es mal, im Winter (also bei dunkelheit und Regen) sich die Fahrbahn mit den Autos zu teilen. Ein „sicheres Gefühl“ ist es für mich nicht…

Meine Sichtweise ist so:
Es sind zuviele PKW auf Flächen unterwegs, die wir besser für effizientere (ÖPNV) und umweltfreundlichere (ÖPNV, Radfahrer) Verkehrsmittel nutzen sollten.

Die Autos sind das Problem, nicht die Radfahrer und nicht die Radwege.

Boardsteinkanten halten keinen Autofahrer vom Falschparken ab, das erlebe ich beinahe täglich. Und außerdem gehören Radfahrer nicht auf den Gehweg, das führt laufend zu tödlichen Unfällen.

Falsch konzipiert ist wenn dann die Parkplatzlogik für Autos. Viel besser funktioniert das in der Schweiz: dort darf grundsätzlich nur auf speziell dafür vorgesehenen Flächen geparkt werden. Parken im öffentlichen Raum sollte die Ausnahme und nicht die Regel werden. Aber sowas ist in Autodeutschland ja nicht durchsetzbar…

„Hätte man die Radwege dort gelassen, wo sie hingehören…“
Da empfehle ich Ihnen mal wieder in der STVO zu blättern, am besten ganz vorne an:
§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen
Fahrräder gehören eindeutig zu den Fahrzeugen was dann also besagt wo sie hingehören.

…also auf die Eisenbahnschienen? Dort fahren ja auch Fahrzeuge…
Autos und Fahrräder sind grundsätzlich verschiedene und miteinander schwer kompatible Fahrzeuge, die nur gemeinsam haben, dass sie auf Rädern fahren. Sie gehören auf getrennte Fahrbahnen, die an diese Unterschiede angepasst sind.

Ihre Antwort zeigt das Sie nicht mal bereit sind sich an den gültigen Regeln zu orientieren. Auch innerhalb der Familie der Autos gibt es grundsätzlich verschiedene Fahrzeuge und damit haben Sie klarzukommen (STVO §1)
Genauso haben sie Fahrrädern auf der Fahrbahn zu respektieren.

Mit dem nötigen Platz für Radfahrer rennen Sie bei diesen offene Türen ein. Ihre Anmerkung läuft dann auf den Vorschlag hinaus: Der Bau von Radfahrbereichen hat Vorrang vor Parkplätzen. Das ist übrigens ganz im Sinne der StVO: Fahrender Verkehr hat Vorrang vor ruhendem Verkehr.

Sollten sich mehr Anwohner regelmäßig an die Bußgeldstelle bei Falschparkern wenden (geht ja scheinbar sehr unkompliziert mit einem smartphone), sollten die „Hot Spots“ bald Geschichte sein. Steter Tropfen höhlt den Stein! Für manche wäre das doch bestimmt ein prima Hobby :-D. Nur Schade, dass man keine Rückmeldung bei Erfolg erhält ;-).

Super Artikel. Umfassend und informativ.

Allerdings hat die Polizei eigentlich allen Grund, jeder Anzeige nachzugehen. Wäre ein Beamter vor Ort gewesen, hätte er das Abschleppen anordnen müssen, wenn er nicht feststellen kann, dass das Fahrzeug alsbald vom Fahrer entfernt wird (Das Abschleppen eines teilweise auf dem Radweg geparkten Fahrzeugs ist nicht unverhältnismäßig, wenn Radfahrer sonst gezwungen wären, entweder auf die Fahrbahn einer stark befahrenen Straße oder auf den angrenzenden Gehweg auszuweichen. (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 28. März 2000, 3 Bf 215/98, NZV 2001, 52).

Ferner kann es für Autofahrer noch übler kommen:
Gegen hartnäckige Parksünder, die sich sogar noch einer ausdrücklichen polizeilichen Aufforderung wegzufahren widersetzen, wird in Fällen wie dem vorliegenden nur mit konsequenter Ahndung der Verstöße mit den Mitteln des Ordnungswidrigkeitsrechts, durch die Erhebung von Verwarnungsgeldern (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung, BKatV) und schließlich die Verhängung von Geldbußen reagiert werden können. Dabei können die Verwarnungsgelder bei vorsätzlicher Begehung der Ordnungswidrigkeit – wie im Fall der Klägerin – auch über die im Bußgeldkatalog genannten Beträge hinaus erhöht werden, da diese Beträge Regelsätze sind, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen (§ 1 Abs. 2 BKatV). Schließlich kann bei wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften auch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt werden (vgl. § 2 Abs. 4 Satz 1, § 3 Abs. 1 StVG). (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08. Juni 2011, 5 Bf 124/08, Rn. 38, NordÖR 2012, 96).

Der letzte Satz wird in Hamburg – anders als z.B. in Berlin – nicht gelebt, würde aber sicher die schlimmsten Auswüchse verhindern.

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