Allerdings: Wer beim Trinken aus einer Cola-Flasche gesehen wird, aus der es deutlich wahrnehmbar nach alkoholischen Getränken riecht, muss damit rechnen, dass die Kontrolleure die Polizei rufen um den Flascheninhalt zu überprüfen.
Das Alkoholverbot in HVV-Verkehrsmitteln und Bahnhöfen soll ab dem 1. September gelten.
Wer beim Alkoholkonsum erwischt wird, muss – nach Ablauf einer einmonatigen Schonfrist - 40 Euro Strafe zahlen.
Die Kontrollen sollen von der Hamburger Hochbahnwache und dem Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn durchgeführt werden. Personalaufstockungen gibt es dafür nicht.
