Ab 15 Minuten Verspätung gibt es den vollen Fahrpreis zurück

Busfahrgäste in Lübeck bekommen ab sofort ihr Fahrgeld zurück, wenn der Bus mehr als 15 Minuten Verspätung hat. Der Stadtverkehr Lübeck und seine Tochtergesellschaft LVG haben gestern eine neue Pünktlichkeitsgarantie eingeführt, die im schleswig-holsteinischen Busverkehr bislang einmalig ist.
Christian Hinkelmann
Regionalbahn vom Typ LINT auf Fehmarn
Regionalbahn vom Typ LINT in der Nähe von Burg auf Fehmarn (Vogelfluglinie).

Voraussetzung ist, dass der Fahrgast seine Ausstiegshaltestelle mit der genutzten Linie um mehr als 15 Minuten verspätet erreicht. Und: Die Verspätung muss vom Stadtverkehr Lübeck und der LVG selbst verschuldet sein – äußere Einflüsse wie Staus, Umleitungen und Polizeimaßnahmen gelten nicht.

Außerdem muss der Fahrgast mit einer Fahrkarte nach dem Schleswig-Holstein-Tarif für die Region Lübeck unterwegs sein. Zahlreiche andere Fahrkartenarten sind von der Garantie ausgeschlossen (hier Übersicht lesen).

Betroffene Fahrgäste müssen im Garantiefall ein zweiseitiges Formular ausfüllen und mitsamt Kopie der genutzten Fahrkarte entweder per E-Mai, Post oder persönlich bei der Stadtverkehr Lübeck GmbH abgeben.

Nach Prüfung wird dem Fahrgast der Wert einer Einzelfahrt zurücküberwiesen.

Im HVV gibt es seit einigen Jahren ebenfalls eine Pünktlichkeitsgarantie. Diese greift allerdings erst nach 20 Minuten Verspätung und es werden nur 50 Prozent des Fahrpreises zurückerstattet. Die Antragstellung läuft über das Web – die Entschädigungssumme muss aber in bar in einer HVV-Servicestelle abgeholt werden.

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Christian Hinkelmann ist begeisterter Bahnfahrer und liebt sein Fahrrad. Wenn er hier gerade keine neue Recherchen über nachhaltige Mobilität veröffentlicht, ist der Journalist und Herausgeber von NAHVERKEHR HAMBURG am liebsten unterwegs und fotografiert Züge.

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