Voraussetzung ist, dass der Fahrgast seine Ausstiegshaltestelle mit der genutzten Linie um mehr als 15 Minuten verspätet erreicht. Und: Die Verspätung muss vom Stadtverkehr Lübeck und der LVG selbst verschuldet sein – äußere Einflüsse wie Staus, Umleitungen und Polizeimaßnahmen gelten nicht.
Außerdem muss der Fahrgast mit einer Fahrkarte nach dem Schleswig-Holstein-Tarif für die Region Lübeck unterwegs sein. Zahlreiche andere Fahrkartenarten sind von der Garantie ausgeschlossen (hier Übersicht lesen).
Betroffene Fahrgäste müssen im Garantiefall ein zweiseitiges Formular ausfüllen und mitsamt Kopie der genutzten Fahrkarte entweder per E-Mai, Post oder persönlich bei der Stadtverkehr Lübeck GmbH abgeben.
Nach Prüfung wird dem Fahrgast der Wert einer Einzelfahrt zurücküberwiesen.
Im HVV gibt es seit einigen Jahren ebenfalls eine Pünktlichkeitsgarantie. Diese greift allerdings erst nach 20 Minuten Verspätung und es werden nur 50 Prozent des Fahrpreises zurückerstattet. Die Antragstellung läuft über das Web – die Entschädigungssumme muss aber in bar in einer HVV-Servicestelle abgeholt werden.
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Eine Antwort auf „Ab 15 Minuten Verspätung gibt es den vollen Fahrpreis zurück“
Innerhalb von 15 Minuten, umrunde ich die gesammte Stadt