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Baugenehmigung für ersten Abschnitt der S4 ist da – und das steht drin

Für einen ersten kurzen Abschnitt der S4 liegt jetzt die Baugenehmigung vor. Der Abschnitt hat es in sich – und die Bahn muss teils überraschende Auflagen einhalten.
Christian Hinkelmann
S4-Sonderfahrt in Ahrensburg
Sonderfahrt auf geplanter Linie S4 im Herbst 2011 in Ahrensburg
Foto: Christian Hinkelmann

Die lang geplante S-Bahnlinie S4 zwischen Hamburg und Bad Oldesloe darf gebaut werden – zumindest auf dem ersten von insgesamt drei Bauabschnitten. Das Eisenbahn-Bundesamt hat der Deutschen Bahn gestern den ersten Planfeststellungsbeschluss und damit quasi die Baugenehmigung übergeben.

Der Bauabschnitt, um den es dabei geht, ist mit 2,8 Kilometern (von insgesamt 17 Km Neubaustrecke) zwar vergleichsweise kurz, aber er hat es in sich: Er umfasst die Ausfädelung von zwei neuen S-Bahngleisen am Bahnhof Hasselbrook aus dem bestehenden Netz und erstreckt sich bis zur Luetkensallee in Wandsbek. Die beiden neuen Gleise werden parallel zur Bahnstrecke Hamburg – Lübeck verlaufen.

Für die Ausfädelung der neuen Strecke ist ein aufwändiges Überwerfungsbauwerk östlich des Bahnhofs Hasselbrook nötig, für das zwei dort bestehende Abstellgleise abgebaut werden müssen.

Zwei Bahnübergänge im ersten Bauabschnitt verschwinden

Nach der Ausfädelung überqueren die beiden neuen S-Bahn-Gleise die erst vor wenigen Monaten neu eröffnete tiefergelegte Hammer Straße (siehe hier), wo für die S4 eine weitere Brücke gebaut werden muss. Im weiteren Verlauf bis zum Bahnhof Wandsbek wird zugunsten der neuen S4-Gleise ein bestehendes Gütergleis an der Bahnstrecke Hamburg – Lübeck zurückgebaut. Der Bahnhofs Wandsbek wird mit dem Bau der S4 komplett verschwinden und durch zwei neue Haltestellen an der Claudiusstraße und Bovestraße ersetzt. Die beschrankten Bahnübergänge an der Claudiusstraße und am Schloßgarten werden durch Unterführungen ersetzt.

Außerdem sollen in Hasselbrook ein neues elektronisches Stellwerk und in Wandsbek ein neues Gleichrichterwerk gebaut werden. Und: Zwischen der Bovestraße und dem Holstenhofweg wird an den neuen S-Bahn-Gleisen eine Systemwechselstelle eingerichtet. Das heißt, dort enden die typischen seitlichen Stromschienen der Hamburger S-Bahn, es folgt ein kurzer stromloser Abschnitt und danach beginnt die typische Oberleitung der Fernbahnen. Die für den S4-Betrieb nötigen Zweisystem-S-Bahn-Züge, die dafür eigens einen ausklappbaren Dachstromabnehmer haben, werden diesen Systemwechsel von Gleichstrom auf Wechselstrom später mit viel Schwung durchfahren müssen, um nicht liegen zu bleiben.

Streckenverlauf der geplanten S-Bahn-Linie S4 Ost
Streckenverlauf der geplanten S-Bahn-Linie S4 Ost

Züge sollen im ersten Abschnitt nur bis zu 100 Km/h fahren

Die Höchstgeschwindigkeit auf dem neuen Streckenabschnitt soll bei 100 Km/h liegen, innerhalb der Ausfädelung in Hasselbrook werden die S-Bahnen maximal 80 Km/h fahren dürfen. Diese Geschwindigkeit verwundert, denn die neuen Züge der Baureihe 490, die auf der S4 fahren sollen, sind für Geschwindigkeiten bis 160 Km/h ausgelegt.

Wie aufwändig der erste Abschnitt der S4 ist, zeigen auch die zahlreichen Planänderungen im Genehmigungsprozess: Insgesamt vier Mal hatte die Deutsche Bahn während des laufenden Planfeststellungsverfahrens ihre Pläne geändert.

Baubeginn für die S4 soll nach Angaben der Deutschen Bahn noch in diesem Jahr sein. Dabei handelt es sich um vorbereitende Arbeiten, wie Grünschnitt und die Verlegung von Leitungen. Dieses Datum dürfte aber nur zu halten sein, wenn gegen den Planfeststellungsbeschluss nicht geklagt wird. Einen Monat lang haben Gegner des Projekts jetzt Zeit, Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzubringen.

Das Eisenbahn-Bundesamt sieht in dem S4-Projekt indes keine Verstöße gegen strittiges Recht und räumt möglichen Klagen wenige Chancen ein. In dem Planfeststellungsbeschluss heißt es dazu: „Die Einwendungen von privaten Betroffenen und die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzvereine haben keine privaten oder öffentlichen Belange aufgezeigt, die ein so starkes Gewicht hätten, dass sie den öffentlichen Belangen des Bedarfs für dieses Vorhaben überwiegen würden. Insbesondere sind keine Belange geltend gemacht worden bzw. erkennbar zum Vorschein getreten, die gegenüber dem Vorhaben als unüberwindbar anzusehen sind.“

Karte: Diese Maßnahmen sind im ersten Planfeststellungsabschnitt zwischen Hasselbrook und Wandsbek geplant
Karte: Diese Maßnahmen sind im ersten Planfeststellungsabschnitt zwischen Hasselbrook und Wandsbek geplant

Bahn muss beim S4-Bau teils überraschende Auflagen einhalten

Gleichwohl geht aus dem mehr als 600 Seiten langen Planfeststellungsbeschluss hervor, dass die Bahn zu Gunsten der Anwohner beim Bau der S4 einige Auflagen erfüllen muss, die teilweise überraschend und im Hamburger S-Bahn-Netz ungewöhnlich sind.

NahverkehrHAMBURG zählt die wichtigsten Maßnahmen im weiteren Artikel auf und sagt Ihnen, wo Sie weitere Details dazu im Planfeststellungsbeschluss finden.

Außerdem lesen Sie im weiteren Artikel, wie weit die Planfeststellungsverfahren der übrigen S4-Bauabschnitte derzeit sind.

Erst einmal muss die DB auf rund 9,5 Kilometern Länge zahlreiche neue Lärmschutzwände bauen. Diese hohe Kilometerzahl auf dem nur knapp 3 Kilometer langen Neubauabschnitt kommt dadurch zustande, dass die Wände links und rechts der Strecke und teilweise auch zwischen den neuen S-Bahn- und den bestehenden Fernbahngleisen gebaut werden sollen. Wo die Schallschutzwände genau stehen werden, lesen Sie im Planfeststellungsbeschluss auf Seite 96.

Außerdem muss die Bahn auf mehreren Abschnitten ein „Besonders überwachtes Gleis“ einrichten. Dabei handelt es sich um eine Schallschutzmaßnahme die so aussieht, dass die Gleise in diesen Abschnitten besonders oft in einem bestimmten Toleranzbereich geschliffen werden müssen. Vereinfacht gesag…

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Der Kopf hinter diesem Artikel

Christian Hinkelmann ist begeisterter Bahnfahrer und liebt sein Fahrrad. Wenn er hier gerade keine neue Recherchen über nachhaltige Mobilität veröffentlicht, ist der Journalist und Herausgeber von NAHVERKEHR HAMBURG am liebsten unterwegs und fotografiert Züge.

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2 Antworten auf „Baugenehmigung für ersten Abschnitt der S4 ist da – und das steht drin“

Kleiner Hinweis. In Hasselbrook soll kein neues Estw gebaut werden, sondern in Ohlsdorf word nur ein kleiner Anbau am bestehenden Stellwerk errichtet.
Beste Grüße von Fdl Ohlsdorf

Hallo!
Eine sehr gute Nachricht, dass nun zumindest der erste Teil der S4 gebaut werden darf.
Da die Nachricht nun schon 4 Wochen alt ist, sollte die Einspruchsfrist gegen den Planfeststellungsbescheid bereits abgelaufen sein – ist einem der Mitleser oder nachverkehrhamburg.de bekannt, ob Einsprüche eingelegt wurden, wie diese ggf. zu bewerten sind, und wie schnell i.d.R. das Bundesverwaltungsgericht bei solchen Bahnprojekten entscheidet?

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