Das Jahr 2014: Russland marschiert in die Ukraine ein, Conchita Wurst gewinnt für Österreich den Eurovision Song Contest, der spanische König dankt ab, Deutschland wird Fußballweltmeister und in Hamburg scheitert der Plan des Musicalbetreibers Stage Entertainment GmbH eine Seilbahn über die Elbe zu bauen an einem Bürgerentscheid.
Dabei hatte die Seilbahn-Planung in der Hansestadt mit so viel Elan begonnen und die Stage versprach Hamburg eine weitere Attraktion zu schenken, die sich zum Publikumsmagneten entwickeln und mindestens 1,3 Millionen Passagiere jährlich von St. Pauli zu den Musical-Spielstätten transportieren sollte. Das hätte mindestens 3.500 Fahrgäste pro Tag bedeutet.

Die Planer wollten dieses Pensum auf einer 1.500 Meter langen Strecke mit 26 Kabinen bewerkstelligen in denen jeweils 30 Menschen Platz gefunden hätten. Die Fahrzeit hätte in den Gondeln bei bis zu 90 Metern über der Elbe sieben Minuten betragen.
Die Investoren, zu denen der österreichisc…









2 Antworten auf „Das gescheiterte Geschenk: Wie ein Bürgerentscheid Hamburgs Elb-Seilbahn verhinderte“
es ist jammerschade! die Elbbrücken sind ohnehin stark frequentiert, und eine westliche Elbquerung mit Brücken oder ähnlichem traut sich niemand zu planen– da wäre eine Seilbahn eine total günstige Lösung, Wilhelmsburg und Harburg in Richtung Innenstadt anzuschließen.
Ohne Integration in das ÖPNV Netz ist und bleibt eine Seilbahn das was sie auch nach den alten Planungen geworden wäre, eine reine Touristenattraktion. Wer die geplante Strecke kennt weiß auch, dass sie in Wilhelmsburg im Nirgendwo geendet hätte. Ohne eine Buslinie wäre man nur mit dem Rad weitergekommen oder es hätte ein Parkplatz/Parkhaus gebaut werden müssen. Es gibt sicher einen Bedarf für eine weitere Elbquerung. Das sollte aber immer als Teil des ÖPNV gedacht werden und muss einfacher, Rollstühle, Gepäck , Kinderwagen etc., zugänglich sein um wirklich als Entlastungsidee auch nur ansatzweise einen Sinn zu ergeben. Ich habe die gesamte Debatte aktiv verfolgt und ich bin froh, dass die Entscheidung gegen das Prestigeobjekt der Fa. Obermeyer ausgefallen ist.