Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Gerichtsbeschluss: Start von MOIA in Hamburg wäre fast verhindert worden

Der Start des Sammeltaxi-Anbieters MOIA gestern in Hamburg wäre fast in letzter Sekunde verhindert worden. Grund war ein Gerichtsbeschluss.
Christian Hinkelmann
Der Ridesharing-Dienst MOIA in Hamburg
Der Ridesharing-Dienst MOIA in Hamburg
Foto: MOIA

Der Start des neuen Sammeltaxi-Anbieters MOIA gestern in Hamburg wäre um ein Haar in letzter Sekunde verhindert worden – und zwar durch einen Taxifahrer.

Der hatte nämlich im vergangenen Jahr einen so genannten Drittwiderspruch gegen die Betriebsgenehmigung für den neuen Shuttleservice bei der Hamburger Verkehrsbehörde eingereicht. Doch die Behörde verwarf den Widerspruch als unzulässig.

Dagegen zog der Mann im Dezember 2018 vor das Oberverwaltungsgericht und erreicht dort am vergangenen Freitag tatsächlich einen Gerichtsentscheid, in dem festgestellt wurde, dass sein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung habe. Die Hamburger Morgenpost hatte zuerst darüber berichtet.

Behörde ordnete MOIA-Betriebsstart erst in letzter Minute an

Gegen diese Entscheidung legte die Verkehrsgewerbeaufsicht, eine Untereinheit der Hamburger Verkehrsbehörde, allerdings noch am gleichen Tag Beschwerde ein und ordnete gestern kurz vor dem MOIA-Start die „sofortige Vollziehung“ der Betriebsgenehmigung an. Das geht aus einem Schreiben der Verkehrsbehörde an MOIA hervor, das NahverkehrHAMBURG vorliegt.

So ein Vorgehen ist offenbar grundsätzlich möglich, wie es aus Juristenkreisen heißt und von der Verkehrsbehörde selbst so erklärt wird: „Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Möglichkeit, nach der Sofortvollzug angeordnet werden kann, wenn Eile geboten ist. Dafür muss entweder ein überw…

Hat Sie der Artikel weitergebracht?

Der Kopf hinter diesem Artikel

Christian Hinkelmann ist begeisterter Bahnfahrer und liebt sein Fahrrad. Wenn er hier gerade keine neue Recherchen über nachhaltige Mobilität veröffentlicht, ist der Journalist und Herausgeber von NAHVERKEHR HAMBURG am liebsten unterwegs und fotografiert Züge.

Auch interessant

S-Bahn im Bahnhof Halstenbek in Schleswig-Holstein

Fährt die S-Bahn nach Pinneberg und Aumühle bald seltener?

Geplante Angebotskürzungen im schleswig-holsteinischen Bahnverkehr könnten auch zwei Hamburger S-Bahn-Strecken betreffen. Minister sagt, bis wann die Streichliste feststehen soll. Politik in Hamburg reagiert mit Sorge. Für die Verkehrswende sind die Kieler Pläne ein Sargnagel.

7 Antworten auf „Gerichtsbeschluss: Start von MOIA in Hamburg wäre fast verhindert worden“

Wie dumm muss man eigentlich sein, um nicht zu erkennen, dass hier ein Gewerbe ausgerottet werden soll? Und wie dumm muss man weiterhin sein um zu glauben, dass dies zum Wohle des Verbrauchers geschehen soll?? Weder Moja, Clever Shuttle, MyTaxi oder Huber hat das Wohl der Verbraucher im Auge, wenn sie wettbewerbswidrig die von der Hamburger Behörde festgesetzten Beförderungsentgelte für die Personenbeförderung unterbieten. Natürlich ist das eine reine Frage der Kapitalmacht und führt mittel- oder längerfristig zur Ausrottung des Taxigewerbes zumindest in Hamburg. Ein Schelm wer denkt, dass die Beförderungsentgelte bei solchen Betrieben dann da bleiben womit heute geworben wird. Natürlich können die aktuellen Tarife dieser Unternehmen nicht seriös die anfallenden Kosten dieser Unternehmen decken. Das geht nur mit der Subventionierung so kapitalstärker Unternehmen, wie VW, Mercedes Benz und, man staune, der sonst so maroden Bahn. Es ist somit keine Kunst die vielen kleinen Taxibetriebe in Hamburg aus ihrem angestammten Markt zu drängen, denn die werden von niemandem subventioniert. Das traurigste ist allerdings, dass die Hamburger Taxibehörde, die eigentlich dieses Gewerbe regeln sollte, sich aktiv für die Ausrottung des Taxigewerbes einsetzt. Offenbar hat man da noch nicht ganz verstanden, dass sich die Taxibehörde so selbst überflüssig macht. Also, nutzt fleißig die neuen Parasitenunternehmen und wundert euch in ein paar Jahren, ähnlich wie bei den Mieten für Wohnraum, dass das Entgelt für öffentlichen Personennahverkehr für den „Normalverdiener“ unbezahlbar wird.

Ich bin ein Freund des Öffentlichen Nahverkehrs – und da gehört für mich das Taxi als fester Bestandteil gerade in den Nachtstunden mit dazu. Gerade die grösste Hamburger Taxizentrale hat dabei in den letzten 10 Jahren bei Freundlichkeit (im Fahrzeug und vorallem in der Zentrale), bei der Behandlung ihrer Fahrer_innen und auch beim Servicegedanken deutlich abgebaut. Beim Taxifahren ist der Preis nicht das Kriterium, sondern vielmehr Pünktlichkeit, eine angemessene (und legale) Fahrweise, moderne Elektroautos und eben Freundlichkeit und Interesse an den Kund_innen. Da hat HansaTaxi einfach ziemlich stark geschlafen und auf seine politischen Netzwerke vertraut. Pech gehabt!

Es ist immer wieder bemerkenswert wie der Taxibranche unterstellt wird sie laufe Entwicklungen hinterher oder habe die Digitalisierung verpasst. Die mit Abstand grösste Hamburger Taxenzentrale, bei der ich Genosse bin, vermittelt ihre Fahrzeuge seit Beginn der 90er Jahre per Datenfunk, die Fahrzeuge werden seit vielen Jahren per GPS geortet und vermittelt. Sie können per App bestellen, mit dieser bezahlen, mit Karte (EC, Visa etc,) in der App oder am Kartenleser, sie können ihr Taxi „sharen“, ein Umwelttaxi bestellen usw. . Das Einzige worauf wir nur sehr eingeschränkt Einfluss haben, ist der Fahrpreis, Dieser ist (inkl. des Zuschlags für Großraumfahrzeuge) behördlich vorgegeben und dient damit auch dem Verbraucherschutz. Was im Moment passiert ist der Versuch mit Fahrpreisen, deren Unwirtschaftlichkeit ihnen jeder BWL-Student im ersten Semester vorrechnen kann, Marktanteile zu erobern. Das Taxengewerbe wird diesen Wettbewerb nur wenige Jahre durchstehen können, große Rücklagen zu bilden war weder den Zentralen noch dem einzelnen Unternehmer möglich.

Es ist schon interessant wie die Taxi Branche der Entwicklung hinterher läuft (oder fährt).
Da gab es in der Vergangenheit Probleme das bargeldlose bezahlen einzuführen. Dann bin ich verpflichtet mit einem halb besetzen Taxi durch die Gegend zu fahren. Trifft man sich mit mehreren Fahrgästen und nutzt ein Großraum Taxi dann gibt es gleich ein Aufschlag.
Service sieht anders aus und geb sinnvolle Neuerungen wird auch kein Gerichtsurteil helfen!

Ganz zu schweigen davon, dass die Taxibranche jegliche Entwicklung bei alternativen Antriebsformen komplett verpennt hat statt diese aktiv mit zu gestalten. In Hongkong fahren bespielsweise seit Jahren alle Taxis mit LNG, in Hamburg stinken bis auf ganz wenige Ausnahmen immer noch die (Skandal-)Diesel der deutschen Autohersteller durch die Stadt.

Wir haben in unseren Betrieben eine Zeitlang nur noch Erdgasfahrzeuge (ca 20 Mercedes E-Klasse betrieben, dabei deutliche Nachteile hingenommen (Höherer Kaufpreis, schlechterer Wiederkauf, zu kleiner Kofferraum, dünnes Tankstellennetz etc. Das Ende vom Lied war, dass Mercedes die Produktion dieser Fahrzeuge eingestellt hat und die Erdgaspreise absurd hoch waren.

In diesem Artikel gehen doch einige Dinge auseinander. Es würde journalistischen Projekten gut zu Gesicht stehen, wenn man sich über den jeweiligen Rahmen vorab etwas informieren würde. Wenn das selbst nicht zu leisten ist – was bei komplexeren Vorgängen sicherlich nachvollziehbar ist –, gibt es sicherlich interessierte Fachmenschen, die behilflich sein könnten. Zur Sache:

Es ist davon auszugehen, dass der benannte Taxifahrer einen (Dritt-) Widerspruch gegen die Betriebserlaubnis von MOIA erhoben hat; diesen scheint die BVWI als unzulässig zu bewerten. Dagegen – und da ist der obige Artikel schon „falsch“ – dürfte der Taxifahrer einen Antrag auf Feststellung des Bestehens der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs bei dem Verwaltungsgericht (!) Hamburg gestellt haben. Ein erstinstanzliches Eilverfahren vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht ist in diesen Verfahren nicht vorgesehen – man will ja keinen Bahnhof verlegen…

Die BVWI scheint nach der verwaltungsgerichtlichen Feststellung, dass der Widerspruch des Taxifahrers wohl zulässig sei bzw. aufschiebende Wirkung entfalte, Beschwerde vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt zu haben. Dies ist das gute Recht der BVWI.

Bei der nun gewählten Vorgehensweise (nämlich wohl die sofortige Vollziehung der Betriebserlaubnis anzuordnen) handelt es sich jedoch keinesfalls um eine „Umgehung“ des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses, sondern um die Wahrnehmung einer Möglichkeit, die der Gesetzgeber der BVWI ausdrücklich einräumt.

Dies bedeutet weder ein (Prä-) Judiz für die Sach- und Rechtslage noch ist es dem Taxifahrer verbaut, seine Rechte weiterhin zu verfolgen. Die BVWI hat lediglich eine Abwägung zugunsten der eigenen Betriebserlaubnis vorgenommen – was schlussendlich auch nur konsequent ist, da man seitens der BVWI wohl davon ausgeht/ausging, dass der Rechtsbehelf des Taxifahrers bereits unzulässig ist.

Die Durchführung eines gesetzlich zulässigen Verfahrens als „Umgehung“ zu bezeichnen, empfinde ich als unangemessen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert