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Alkoholverbot ab September

Jetzt ist es amtlich: Ab dem 1. September darf an Haltestellen sowie in Bussen und Bahnen im HVV kein Alkohol mehr getrunken werden. Auch das Tragen von geöffneten Bierflaschen ist dann tabu. Wer sich nicht daran hält, muss 40 Euro Strafe zahlen.
Christian Hinkelmann
Ein U-Bahn-Zug vom Typ DT4 verlässt die Haltestelle Wandsbek-Gartenstadt in Hamburg
Ein U-Bahn-Zug vom Typ DT4 verlässt die Haltestelle Wandsbek-Gartenstadt in Hamburg

Die Strafe wird allerdings erst ab Oktober fällig. In den Wochen davor soll es nur bei Verwarnungen bleiben.

Das Alkoholverbot ist unter den Verkehrsunternehmen im HVV nicht unumstritten. So wies die Hochbahn mehrfach daraufhin, dass das Verbot im Praxisalltag kaum zu kontrollieren sei. Die Fährreederei HADAG, verkauft auf ihren Schiffen selbst Bier und hat wenig Interesse, dies zu ändern und die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft (LVS), die den regionalen Bahnverkehr in Schleswig-Holstein koordiniert, verweigert sich dem Alkoholverbot komplett.

Dies führt dazu, dass das Alkoholverbot im HVV mit diversen Ausnahmen in Kraft treten wird. Auf den HADAG-Schiffen, und in den Regionalzügen, die die HVV-Grenzen in Richtung Schleswig-Holstein überschreiten (NOB, Nordbahn, DB Regio), ist Alkohol weiterhin erlaubt.

In der AKN, welche ebenfalls zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein pendelt, ist der Alkoholkonsum dagegen verboten.

Der HVV-Fahrgast muss in Zukunft also sehr genau darauf achten, in welchem Verkehrsmittel er sitzt und wo sein Ziel liegt, bevor er sein Feierabendbier öffnet.

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Der Kopf hinter diesem Artikel

Christian Hinkelmann ist begeisterter Bahnfahrer und liebt sein Fahrrad. Wenn er hier gerade keine neue Recherchen über nachhaltige Mobilität veröffentlicht, ist der Journalist und Herausgeber von NAHVERKEHR HAMBURG am liebsten unterwegs und fotografiert Züge.

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