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In diesen Verkehrsmitteln ist das Feierabendbier ab heute verboten

Ab heute darf in Bussen und Bahnen im HVV kein Alkohol mehr getrunken werden. Auch offene Flaschen sind in den Verkehrsmitteln und Bahnhöfen tabu.
Christian Hinkelmann
Ein S-Bahn-Zug der Baureihe 474 fährt aus dem Bahnhof Elbgaustraße heraus
Ein S-Bahn-Zug der Baureihe 474 fährt aus dem Bahnhof Elbgaustraße heraus
Foto: Christian Hinkelmann

Wer sich nicht an das Verbot hält und erwischt wird, muss 40 Euro Strafe zahlen – allerdings erst ab Oktober. Bis dahin gilt eine einmonatige Schonfrist, in der „Alkoholsünder nur verwarnt werden.

Das so genannte „Alkoholkonsumverbot“ war und ist unter den Verkehrsunternehmen im HVV umstritten. Daher gibt es zahlreiche Ausnahmen.

NahverkehrHamburg sagt Ihnen, wo das Feierabendbier in Zukunft verboten und wo es weiterhin erlaubt ist.

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Der Kopf hinter diesem Artikel

Christian Hinkelmann ist begeisterter Bahnfahrer und liebt sein Fahrrad. Wenn er hier gerade keine neue Recherchen über nachhaltige Mobilität veröffentlicht, ist der Journalist und Herausgeber von NAHVERKEHR HAMBURG am liebsten unterwegs und fotografiert Züge.

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