Auch S-Bahn-Chef Kay Uwe Arnecke rechnet mit keinen größeren Problemen bei der Durchsetzung des Verbots.
Das Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 1. September mit einer einmonatigen Verwarnphase in der zwar alkoholtrinkende Fahrgäste aufgefordert werden, den Konsum zu unterlassen, aber für die Übertretung des Verbots noch nichts zahlen müssen. Erst ab dem 1. Oktober droht bei Missachtung des Verbots eine Strafe von 40 Euro.
Das Verbot gilt in allen Bussen, U- und S-Bahnen, den Zügen von AKN, EVB und Metronom sowie auf den jeweiligen Bahnhöfen.
Ausgenommen vom Alkoholkonsumverbot des HVV sind nur die Nord-Ostsee-Bahn, Nordbahn und DB Regio, da diese Verkehrsunternehmen Bahnlinien betreiben, die das HVV-Gebiet in Richtung Schleswig-Holstein überschreiten, und dort kein Alkoholverbot eingeführt wird. Ausgenommen ist auch die HADAG wegen ihres touristisch geprägten Elb-Fährverkehrs.
Der Transport von alkoholischen Getränken in fest verschlossenen Flaschen ist weiterhin erlaubt. Auch darf man weiterhin alkoholisiert die Verkehrsmittel des HVV nutzen.
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