In der Antwort auf eine entsprechende kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion heißt es wörtlich: “Über die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern für die Zeit nach 2019 wird zu gegebener Zeit zu beraten und entscheiden sein.”
Ein Sprecher der SPD-Fraktion kritisierte dies scharf. Das Bundesverkehrsministerium gebe weder Auskunft zum geschätzten Neuinvestitionsbedarf, noch zu der Frage, wie die Erneuerung der in die Jahre gekommen Infrastruktur – wie zum Beispiel von U-Bahnhöfen – finanziert werden soll.
Das bisherige Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), über das der Bau von Nahverkehrsprojekten in der ganzen Republik gefördert wird, läuft im Jahr 2019 aus. Pro Jahr werden über dieses Förderprogramm 340 Millionen Euro bereitgestellt – bis 2019 sind es also insgesamt noch 3,4 Milliarden.
“Viel zu wenig”, meinen der Deutsche Städtetag und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Nach deren Berechnungen (“Finanzierungsbedarf des ÖPNV bis 2025”) gibt es bei ÖPNV-Investitionen schon heute einen Nachholbedarf in Höhe von 2,35 Milli…