Die Benutzung der HVV-Verkehrsmittel ohne Mund-Nasen-Schutz hat ab heute Konsequenzen. Wer ohne Maske oder ein entsprechendes Tuch erwischt wird, muss 40 Euro Strafe zahlen.
Damit diese neue “Vertragsstrafe” erhoben werden kann, musste der Verkehrsverbund erst seine Beförderungsbedingungen aktualisieren und von der Hamburger Verkehrsbehörde genehmigen lassen.
Darin heißt es jetzt wörtlich: „Fahrgästen ist (…) untersagt, sich in den Fahrzeugen und Betriebsanlagen, insbesondere auch an den Haltestellen, ohne Mund-Nasen-Bedeckung aufzuhalten (Maskenpflicht), es sei denn, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach den jeweils geltenden Verordnungen oder sonstigen behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung des SARS-Cov2 Virus nicht besteht.“ Und weiter heißt es: „Bei Verstoß (…) hat der Fahrgast eine Vertragsstrafe von 40 Euro zu zahlen.“ (siehe hier und hier).
Das müssen Fahrgäste in Niedersachsen und Schleswig-Holstein beachten
Wichtig für Fahrgäste ist: Die Vertragsstrafe von 40 Euro gilt nicht nur in Bahnen, Bussen und Hafenfähren in Hamburg, sondern auch in allen HVV-Fahrzeugen, die in Schleswig-Holstein und Niedersachsen unterwegs sind. Außerhalb des HVV-Gebiets sind in den beiden angrenzenden Bundesländern dagegen abweichende Strafen fällig.
Von der HVV-Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter sieben Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nachweislich von der Pflicht befreit sind.
Laut Verkehrsverbund ist die neue Strafe nötig geworden, weil in den vergangenen Tagen vermehrt Fahrgäste ohne oder mit nicht richtig sitzender Mund-Nasen-Bedeckung im HVV unterwegs waren.
HVV-Strafen sind im bundesweiten Vergleich niedrig
Im bundesweiten Vergleich sind die Strafgebühren im HVV relativ niedrig: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Bayern verlangen von Maskenmuffeln im ÖPNV 150 Euro. Auch Niedersachsen will die Strafen in den nächsten Tagen auf 150 Euro…