Lässt sich das HVV-Alkoholverbot zu leicht austricksen?

Das geplante Alkoholkonsumverbot im HVV kann offenbar leicht umgangen werden. Wer alkoholische Getränke vor der Fahrt in "erlaubte" Verpackungen umfüllt – z.B. Limonadenflaschen – und in Bus und Bahn dann daraus trinkt, muss scheinbar keine Kontrollen fürchten.
Christian Hinkelmann
Ein U-Bahn-Zug vom Typ DT4 verlässt die Haltestelle Wandsbek-Gartenstadt in Hamburg
Ein U-Bahn-Zug vom Typ DT4 verlässt die Haltestelle Wandsbek-Gartenstadt in Hamburg

Derartige Feststellungen seien bei den künftigen Alkoholkontrollen im HVV nicht vorgesehen, teilte der Hamburger Senat in einer Antwort auf eine kleine schriftliche Anfrage des FDP-Politikers Dr. Wieland Schinnenburg (Drucksache 20/693) mit.

Allerdings: Wer beim Trinken aus einer Cola-Flasche gesehen wird, aus der es deutlich wahrnehmbar nach alkoholischen Getränken riecht, muss damit rechnen, dass die Kontrolleure die Polizei rufen um den Flascheninhalt zu überprüfen.

Das Alkoholverbot in HVV-Verkehrsmitteln und Bahnhöfen soll ab dem 1. September gelten.
Wer beim Alkoholkonsum erwischt wird, muss – nach Ablauf einer einmonatigen Schonfrist – 40 Euro Strafe zahlen.

Die Kontrollen sollen von der Hamburger Hochbahnwache und dem Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn durchgeführt werden. Personalaufstockungen gibt es dafür nicht.

Der Kopf hinter diesem Artikel

Christian Hinkelmann ist begeisterter Bahnfahrer und liebt sein Fahrrad. Wenn er hier gerade keine neue Recherchen über nachhaltige Mobilität veröffentlicht, ist der Journalist und Herausgeber von NAHVERKEHR HAMBURG am liebsten unterwegs und fotografiert Züge.

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