Derartige Feststellungen seien bei den künftigen Alkoholkontrollen im HVV nicht vorgesehen, teilte der Hamburger Senat in einer Antwort auf eine kleine schriftliche Anfrage des FDP-Politikers Dr. Wieland Schinnenburg (Drucksache 20/693) mit.
Allerdings: Wer beim Trinken aus einer Cola-Flasche gesehen wird, aus der es deutlich wahrnehmbar nach alkoholischen Getränken riecht, muss damit rechnen, dass die Kontrolleure die Polizei rufen um den Flascheninhalt zu überprüfen.
Das Alkoholverbot in HVV-Verkehrsmitteln und Bahnhöfen soll ab dem 1. September gelten.
Wer beim Alkoholkonsum erwischt wird, muss – nach Ablauf einer einmonatigen Schonfrist – 40 Euro Strafe zahlen.
Die Kontrollen sollen von der Hamburger Hochbahnwache und dem Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn durchgeführt werden. Personalaufstockungen gibt es dafür nicht.
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