Das teilte der Senat in seiner Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion mit, wie das Hamburger Abendblatt berichtet.
Demnach soll die Untersuchung „eine Abwägung der verkehrlichen, betrieblichen, technischen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile sowie Angaben zum voraussichtlichen Kostenrahmen enthalten“ und „voraussichtlich zwei weitere Jahre in Anspruch nehmen“.
Erst gegen Ende des Jahres 2017 soll die Bürgerschaft laut Senatsangaben um eine erste Grundsatzentscheidung zum Bau der U5 gebeten werden, schreibt das Abendblatt weiter.
Das Planfeststellungsverfahren für erste Teilabschnitte könne demnach voraussichtlich zu Beginn der 20er Jahre eingeleitet werden.
Bei der Präsentation der U-Bahn-Pläne vor zwei Wochen waren die Ergebnisse einer Machbarkeitsuntersuchung schon für das kommende Jahr in Aussicht gestellt worden. Baubeginn hätte demnach ab 2020 sein können.
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