Als die Hamburger Wirtschaftsbehörde am 30. September der Hochbahn den langersehnten Planfeststellungsbeschluss für den ersten Abschnitt der neuen U-Bahnlinie U5 überreichte (siehe hier), verschenkte sie keine Minute und ließ schon drei Tage später die ersten Bagger anrollen, die im Alsterdorfer Gleisdreieck nahe der City Nord große Flächen für eine neue U5-Betriebswerkstatt rodeten (Fotos hier).
Das Tempo verwundert, denn noch ist der Planfeststellungsbeschluss nicht bestandskräftig, das heißt: noch können Klagen gegen den Beschluss eingereicht werden – und das ist auch bereits geschehen, wie NAHVERKEHR HAMBURG-Recherchen ergeben haben.
Wie viele Klagen bislang gegen den Bau des ersten U5-Abschnitts vorliegen, welche Auswirkungen sie haben und was die Verkehrsbehörde und die Hochbahn dazu sagen, lesen Sie hier.
Grundsätzlich gibt es noch bis zum 15. Dezember die Möglichkeit, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen, denn gemäß Verordnung (§ 74 Absatz 4 HmbVwVfG) liegt die Klagefrist bei 4 Wochen – ab Ende der öffentlichen Auslegung, die noch bis nächsten Montag (15.11.) läuft. So erklärte es Nico Jaenecke, Sprecher der dafür zuständigen Hamburger Wirtschaftsbehörde, auf NAHVERKEHR HAMBURG-Nachfrage.
Bedeutet: Noch sind mehr als fünf Wochen Zeit, gegen den Planfeststellungsbeschluss für die neue U-Bahnstrecke im Hamburger Nordosten zu klagen.
Mehrere Klagen eingereicht
Sicher ist bisher nur: Trotz der intensiven Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung, die die Hochbahn in den vergangenen Jahren rund um die U5 durchgeführt hatte, kommt das Bahnprojekt nicht ohne Kl…
2 Antworten auf „Mehrere Klagen gegen U-Bahn nach Bramfeld eingereicht“
“verschenkte sie keine Minute und ließ schon drei Tage später”
Hmm, drei Tage später sind 4320 verschenkte Minuten… 😉
Vorweg: natürlich hat jeder das Recht, gegen Alles Mögliche vor Gericht zu gehen (wobei die Klage zumindest begründet. In jedem Fall aber zulässig sein muß, um erfolgreich zu sein.) Leider weiß man ja nicht die Gründe für die Klagen, da die Kläger bisher nicht an die Öffentlichkeit getreten sind. Wenn es um die CO2 Belastung beim Bau gehen sollte, dann wird das aber schon deshalb nichts werden, da es der Exekutive – hier dem Hamburger Senat – natürlich freit steht wie er die entsprechenden Ziele erreichen will. Mit einer Begründung, daß ausschließlich durch den Bau einer U 5 diese Ziele verhindert würden, wäre man juristisch verloren und das zu Recht. Warum hat man eigentlich keine einstweilige Verfügung beantragt? Und welchen Kosten verursacht eigentlich eine einfache Klage? (Ich vermute, daß das Kostenrisiko relativ gering ist und “man” dann halt tätig geworden ist.
Das übrigens die Verhinderungsenergie von Bürgerinitiativen gegen Eisenbahnstrecken eine lange Tradition hat und in Deutschland den Start des Hochgeschwindigkeitsverkehr der Bahn um 8 Jahre verzögert hat, zeigt diese Dokumentation:
https://www.youtube.com/watch?v=wIK0Qxd38gA
Wenn man weiß, welche Bedeutung die Strecke Mannheim- Stuttgart für Südwest Deutschland heute hat, dann kann man über solche Bürgerinitiativen nicht nur rückblickend den Kopf schütteln. Und damals konnte man noch durch mehrere Instanzen klagen. Und: Tatsächlich hat man auf der Strecke tatsächlich ein Weinanbaugebiet untertunnelt.