In Hamburg werden immer mehr Radfahrer durch sich plötzlich öffnende Autotüren verletzt. Die Zahl dieser Unfälle ist im vergangenen Jahr um rund 35 Prozent gestiegen, wie aus einer Senatsantwort auf eine Anfrage des CDU-Verkehrspolitikers Dennis Thering hervorgeht. Das Hamburger Abendblatt hatte zuerst darüber berichtet.
Demnach registrierte die Polizei im Jahr 2016 noch 108 dieser Unfälle, die in Fachkreisen auch als „Dooring-Unfälle“ bezeichnet werden. Im Jahr 2017 stieg die Zahl auf 146 Fälle. Im ersten Halbjahr 2018 gab es bislang 77 Unfälle dieser Art.
Dooring-Unfälle enden für Radfahrer oftt mit schweren Verletzungen
Dooring-Unfälle zählen zur größten Angst von Radfahrern und passieren meist, wenn der Abstand zwischen längs parkenden Autos zum Radverkehr zu gering ist und Autofahrer ihre Tür unachtsam öffnen. Laut einer Unfallforschungsstudie der Versicherer (VDU) kollidiert bei rund jedem 14. PKW/Radfahrer-Unfall ein Radler mit einer sich öffnenden Autotür. Rund jeder fünfte dieser Unfälle endet mit einer schweren Verletzung für den Radfahrer.
Radfahrerverband fordert mehr Sicherheitsabstand
Der Radfahrerverband ADFC rät Radfahrerin dem Zeitungsbericht zufolge einen Sicherheitsabstand von einem Meter zu parkenden Autos. Dies ist in Hamburg allerdings oft schwierig, weil viele Fahrradwege und Radfahrspuren zu dicht an parkenden Autos vorbeiführen und sehr schmal sind. Radfahrer, die im Mischverkehr auf der Fahrbahn fahren und sich an den empfohlenen Sicherheitsabstand halten geraten auf der Fahrbahn oft mit dem fließenden Autoverkehr in…
15 Antworten auf „Öffnende Autotüren: Immer mehr Radfahrer in Hamburg verletzt“
Wo es Radwege am Straßenrand gibt, sollte IMMER auch ein Halteverbot für Autos an diesem Straßenrand verhängt werden. Es ist eine Frage der Sicherheit, wegen der Autotüren und vor allem wegen der Sichtbarkeit.
How To: Dooring an Radwegen auf dem Bürgersteig (Wie im Bild) beheben.
Einfach eine Reihe an schön kratzigen Sansteinpollern zwischen die Parkplätze und den Radweg stellen. Meistens sind es sowieso die unaufmerksamen Beifahrer, die einfach so die Autotür aufreißen.
Wenn dann die ersten Türen zerkratzt sind, werden die Leute lernen mehr acht zu geben. Damit unterbindet man auch gleichzeitig das Falschparken auf den Radwegen.
Zack Fertig! Hilft besser als alle Kampagnen und jeder Sicherheitsabstand.
Ich finde da den geplanten Querschnitt der Karl-Marx-Straße in Berlin recht vorbildlich. So gefährliche Situation sind dort vermeidbar. Aber klar, so viel Platz hat man nicht überall und wird auch keine Gebäude abreißen, um mehr Sicherheit auf den Radverkehrsanlagen zu bieten: https://fahrradfreundliches-neukoelln.de/wp-content/uploads/2016/11/karl-marx-str02.png
Man muss keine Gebäude abreißen, wenn man die Kfz-Spuren verengt oder (auf mehrspurigen Straßen) umwidmet oder den Parkstreifen reduziert bzw. gleich ganz wegfallen lässt. An sich ist nämlich genug Platz da – er wird nur falsch alloziert.
Der MIV hat in Städten keine echte Existenzberechtigung mehr, die Zeiten sind einfach vorbei, zumindest in fortschrittlichen Metropolen (Hamburg gehört ganz offensichtlich nicht dazu).
Der MIV hat schon seine Berechtigung. Nur sollte man einfach mal dazu sagen, dass jeder nach Ankunft am Ziel in eigener Verantwortung zusehen muß, sein Fahrzeug so abzustellen, daß es niemanden stört oder gefährdet.
Und die Stadt muß sich lt. § 16 Abs. 1 Satz 3 HWG (“ Im Rahmen des Gemeingebrauchs hat der fließende Verkehr den Vorrang vor dem ruhenden Verkehr.“) vorrangig um den fließenden Verkehr kümmern. Nur halt Radverkehr in Hamburg bis 2006 hochoffiziell nicht als fließender Verkehr, wie sich aus Stellungnahmen der Straßenverkehrsbehörden zu
§ 45 Abs. 9 Satz 2 StVO in der damals gültigen Fassung ergibt. Das meinte ich mit dem wenig schmeichelhaften Begriff „ideologische Verblendung“. Es gab nicht einmal die Bereitschaft, eine naheliegende Auslegung des Straßen- und Verkehrsrechts auch nur zu diskutieren.
Im Ergebnis würden und werden daher Parkplätze zulasten des Radverkehrs angelegt
Sehr richtig, das entscheidende Hindernis für den Ausbau von echten Radverkehrsanlagen (Breite, Gestaltung) sind die Parkstände für Kfz. Bäume werden oft nur vorgeschoben, diese können auch neuangepflanzt werden. Daher wäre es höchst sinnvoll, dass der Parkraum verknappt und bepreist wird, bevor die Radverkehrsanlagen gebaut werden. Denn momentan gerieren sich viele Kfz-Parker so, als gehöre ihnen nicht nur die Fahrbahn, sondern auch die Nebenflächen. Dabei ist dies öffentliches Gut und kann und sollte – wenn sinnvoll – umgewidmet werden.
Sinnvoll wäre ggf. Tiefgaragen/Stellpläfze zu kaufen oder zu bauen, als Quartiersgaragen umzurüsten und die Kosten auf die Anwohner/Benutzer umzulegen. Dieser Stellplatz kostet dann aber 100+ € im Monat – und es dürften auch deutlich weniger sein (je nach Lage).
Drei einfache Erkenntnisse habe ich in einem Radfahrerleben mit zehntausenden Kilometern im Stadtverkehr und der theoretischen Befassung mit sich plötzlich öffnenden Autotüren gewonnen:
1. Beim Dooring kann selbst ein Unfall mit Schrittgeschwindigkeit für einen Radfahrer sehr gefährlich sein, weil er nahezu immer stürzt. Viele schwere Verläufe ergeben sich aus Folgeunfällen (Überrollen des Radfahrers durch Pkw und Lkw oder Stürze auf Kanten, Poller usw.).
2. Autoinsassen denken zu oft nicht an ihre Pflichten aus § 14 StVO. Die Norm hat in der Praxis oft nur den Wert, vor Gericht die Haftungsfragen zu klären. Verunglückten Radfahren kann sie dann aber Gesundheit und Laben nicht mehr zurückgeben. Im Auto sitzen eben nicht nur Führerscheininhaber. Und der Fahrer – wenn denn seine Anspannung mit Abschalten des Motors nicht sowieso schon abfällt – kann nur begrenzt Einfluss auf seine Passagiere nehmen.
3. Radfahrer können – seit rund 40 Jahren (Kopfstützen und getönter Scheiben wegen) verstärkt – für ihre Sicherheit auch bei Tageslicht wenig mehr tun als Abstand zu halten, weil sie von hinten kaum in die Autos blicken können.
Das Thema „Parken am oder auf dem Radweg“ ist auch in Hamburg uralt (siehe Bürgschaftsdrucksache 9/2549 vom 9. September 1980 (http://frank-bokelmann.de/Hamburg_Drucksache_09-2549.pdf ), Tz. 6.
Darauf wurde auch –theoretisch – reagiert. Schon seit Jahren und Jahrzehnten sind in den jeweiligen Planungshandbüchern (PLAST 6: Anlagen des ruhenden Verkehrs, und PLAST 9: Anlagen des Radverkehrs) Mindestbreiten für Parkplätze, Radwege und Sicherheitstrennstreifen vorgegeben.
Trotzdem wurden benutzungspflichtige zu schmale Radwege ohne Sicherheitstrennstreifen zwischen angeordnete zu schmale Parkplätze und ebenfalls zu schmale Gehwege (oder schlimmer ohne Sicherheitstrennstreifen zwischen Parkplätze und stark befahrene Fahrbahnen) gemalt oder asphaltiert. Um es einmal klar zu sagen, haben hier die Behörden über Jahre und Jahrzehnte versagt. Den Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörden kann man- mit vielen belegen (s.u.)- Ignoranz oder gar ideologische Verblendung attestieren. Die wenigen aufgeschlossenen Mitarbeiter trauten sich oft nicht, die Wahrheit zu sagen, oder konnten sich nicht durchsetzen.
Auch das Verwaltungsgericht Hamburg (hier insbesondere die 5. Kammer) hat nicht geholfen, sondern einfach den Unsinn aus Behördenstellungnahmen nachgeplappert. Natürlich fehlt den Richtern das Fachwissen. Allerdings haben Hamburger Richter – anders als ihre Kollegen in vielen anderen Bundesländern – trotz wiederholter Hinweise der Kläger einfach ausgeblendet, dass die Ermessensentscheidungen der Behörden u.a. die Bedeutung der Sicherheitsabstände für eine angemessene Beurteilung der Sicherheitslage auf den Radwegen schlicht verschwiegen und schon aus diesem einfachen Grund die umstrittenen Parkplätze oder Radwege– zur Neubescheidung – hätten aufgehoben werden müssen.
Ergebnis: anstatt für wirklich sichere Verhältnisse zu sorgen wurde Sicherheit behauptet. Wenn jemand einwendete, dass die Radverkehrsanlagen u.a. wegen daneben eingerichteter Parkplätze unsicher seien, wurde ihm empfohlen, vorsichtiger zu fahren (was aber nichts bringt, s.o.)
Gut dokumentiert ist ein komplettes Staatsversagen im Internet u.a. für die Behringstraße (http://hamburgize.blogspot.com/2014/01/behringstrae-streit-um-radweg-oder.html , http://hamburgize.blogspot.com/2016/03/behringstrae-uneinsichtige-wildparker.html und weitere Fundstellen auf https://hamburgize.blogspot.com ) und die Langenhorner Chaussee (https://hamburgize.blogspot.com/2012/04/langenhorner-chaussee-polizei-halt.html und viele weitere Fundstellen auf https://hamburgize.blogspot.com ).
Inzwischen weniger gut auffindbar sind Hinweise auf die früher hanebüchenen Zustände in der Wentorfer Straße und vielen weiteren Straßen Hamburgs (z.B. auf der hoffnungslos veralteten Seite http://www.radwegmecker.frank-bokelmann.de/Gewalt.htm .
Inzwischen werden entsprechende Radwege aufgehoben und dafür gemeinsame Geh- und Radwege (immer noch ohne Sicherheitstrennstreifen) eingerichtet (z.B. Langenhorner Chaussee). Dies ist in einer alternden Gesellschaft natürlich hochgradig dämlich. Hier werden in Zukunft verstärkt Pedelecs auf Rollatoren treffen. Ich erwarte schwerste Unfälle. Soviel zur Fahrradstadt Hamburg!
Natürlich machen auch Radfahrer selbst oft den Fehler, zu wenig Abstand zu geparkten Kfz zu halten. Dazu kommt es aber meist, weil sie sich wegen nachfolgender Kfz unsicher fühlen und zu weit rechts fahren. Interessanterweise habe ich oft ausgerechnet in Tempo 30-Zonen und Fahrradstraßen, die durch die Anlage von Parkplätzen extra verengt wurden, große Probleme, wenn ich mir meinen Abstand von einem Meter nicht nehmen lasse. Hupen ist da noch das Wenigste. Dabei werden solche Bereiche extra für die Erhöhung der Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer eingerichtet.
Kann ich nur voll zustimmen.
Ich bin zwar nicht so ein Fahrrad Experte wie Sie, habe aber auch arge Probleme in Tempo 30-Zonen und Fahrradstraßen, so dass ich häufig lieber die Hauptstraßen benutze.
Ich bin beindruckt, danke für die Ausführung. Meine Antwort an den engen Stellen in 30 Zonen ist eine Kamera in der Hand. Entweder schreibe ich dann eine Anzeige oder auf wundersame Weise erinnert sich mancher Autofahrer plötzlich an die Regeln. Es gefällt mir auch nicht sonderlich, aber es hilft. Auf die eine oder andere Art.
Bei neuen Radverkehrsanlagen der Velorouten werden meist 50cm Abstand zu Kfz geplant. Ist der Radfahrstreifen schmal oder ist es gar ein noch schmalerer Schutzstreifen, dann lässt sich ein Sicherheitsabstand von mind. 100cm nicht leicht realisieren, insbesondere dann nicht, wenn – wie oft der Fall – Kfz-Fahrer über die Markierung hinaus parken.
Fährt man wiederum auf einem Radstreifen (oder schlechter: Schutzstreifen) mit ausreichendem Abstand zu parkenden Kfz ganz links wird man von vielen Kfz-Fahrern eng überholt, weil diese nicht den Abstand zu dem Radfahrer einhalten, sondern nur neben dem Fahrstreifen fahren.
Ergo: Die Bußgelder für Parken auf dem Radweg müssen deutlich erhöht werden, die Überwachung muss intensiviert werden (z.B. durch automatisierte Verfahren wie in den Niederlanden mit Kamerafahrzeugen) und in die StVO muss der gerichtlich festgestellte Mindestabstand von 1,5 Meter (2 Meter bei Kindern usw.) auch für Otto-Normal-Fahrer nachlesbar festgeschrieben werden.
Die Türen sind auf beiden Seiten gefährlich! Ich würde mir wünschen, dass Autofahrer, dies auch erkennen und 1. Beim Aussteigen aufpassen und 2. Beim überholen an engen Stellen den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand (1.5m normal, 2m zb mit Kind) halten würden. Freuen würde es mich auch, wenn die Hamburger Fahrradstaffel, oder allgemein die Polizei, die Abstandsunterschreitung mal konzentriert ahnden würde. Eingeklemmt zwischen zwei mal Blech, Nicht schön!
Ja, insbesondere was die Einhaltung des Sicherheitsabstands durch die Radfahrer betrifft. Sofern kein Schutzstreifen o.ä. vorliegt, dürfte unter dessen Berücksichtigung kein Radfahrer vor einer roten Ampel an anderen Fahrzeugen vorbeifahren. Dass sich Erwachsene durch 50 cm zwischen einem Gelenkbus (oder auch LKW) und geparkten Fahrzeugen durchquetschen ist, insbesondere im Hinblick auf Nachahmung durch Kinder, absolut unverantwortlich.
Ihre Darstellung ist nicht richtig: Radfahrer dürfen auch ohne Schutzstreifen o.ä. rechts an an Ampeln wartenden Fahrzeugen vorbei bis zur Haltelinie nach vorne fahren, sofern sie dabei eine gewisse Umsicht walten lassen.
Das ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so vorgesehen und erhöht die Sichtbarkeit von Radfahrern im Strassenverkehr zu deren Schutz.
Dass das nicht jedem Autofahrer schmeckt (es gibt glücklicherweise auch viele gelassene und großzügige Autofahrer, mit denen die Straße zu teilen eine Freude ist), lässt sich schnell ändern: Steigen Sie einfach aus dem f
rollenden Blechknast aus und aufs Rad 🙂
Stimmt der Anwohner hat recht.
Tja, so ist das halt im Auto- Staat/Stadt!
Erstmal muss das Auto sicher gefahren und geparkt werden können, dann kommt lange nichts und dann erst wird über die Sicherheit der Radfahrer nachgedacht.
Meine Vermutung:
Herr Thering möchte mit seiner Forderung eigentlich mehr die (Verkehrs) Politik aus der Verantwortung nehmen!