Der SPD-Senat hatte beantragt, dass das bestehende Radwegenetz dahin gehend geprüft werden soll, welche Radwege erhalten bleiben und welche durch neue Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ersetzt werden können. (Drucksache: 20/9679).
Laut Antrag sei das Radfahren auf der Fahrbahn vor allem in Nebenstraßen und tempo-30-Zonen für alle Radler die sicherste Variante, eine Radwegebenutzungspflicht gebe es dort in der Regel nicht mehr. Trotzdem komme es nach Angaben der SPD immer wieder zu Konflikten: Fußgänger und Radfahrer kämen sich auf viel zu engen Wegen in die Quere, motorisierte Verkehrsteilnehmer würden Radfahrer gern auf die Radwege verweisen, obwohl diese berechtigt seien, die Fahrbahn zu benutzen. Zudem würden die nicht mehr benutzungspflichtigen Radwege den Fußgängern unnötig Platz wegnehmen.
Eine Verbreiterung der Radwege auf heutige Standards wäre nach SPD-Angaben vielerorts nur zulasten der Fußgänger möglich und daher nicht sinnvoll.
Überall dort, wo Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen sollen daher die überflüssigen Radwege zurückgebaut werden, wenn eine Sanierung oder Instandsetzung der Straße geplant ist.
Außerdem hat die Bürgerschaft beschlossen, stark belastete Fahrradwege, wie zum…