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S4 darf weitergebaut werden: Gericht weist alle Klagen ab

Verwaltungsgericht erklärt Planfeststellungsbeschluss für ersten S4-Abschnitt endgültig für rechtens. Das sagen die Stadt Hamburg, die Bahn, Verkehrsverbände und die Gegner des Projekts dazu und so geht es jetzt weiter.
Christian Hinkelmann
S4-Sonderzug in Bad Oldesloe in Schleswig-Holstein
S4-Sonderzug in Bad Oldesloe in Schleswig-Holstein
Foto: Christian Hinkelmann

Gute Nachricht für alle Pendlerinnen und Pendler im Hamburger Nordosten: Die bereits im Bau befindliche neue S-Bahnlinie S4 zwischen Hamburg und Bad Oldesloe darf weitergebaut werden – zumindest auf dem drei Kilometer langen ersten Bauabschnitt im Bereich Wandsbek.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern in letzter Instanz alle Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss dieses Abschnitts abgewiesen. Gegen den Beschluss ist kein Einspruch mehr möglich. „Der Planfeststellungsbeschluss weist keine Verfahrensfehler auf“, teilte das Gericht gestern in einer Pressemitteilung mit (siehe hier). Demnach hat die Deutsche Bahn bei der langwierigen Planung der neuen S-Bahn-Verbindung offensichtlich alles richtig gemacht.

Erfolglos waren die Klägerinnen und Kläger unter anderem mit ihrer Auffassung, dass in dem Planfeststellungsbeschluss verschiedene Einzelprojekte unzulässig zusammengefasst würden – Neubau der S4-Gleise, Erweiterung einer Verbindungskurve zur Güterumgehungsbahn in Horn und die Verlängerung von Gleisen im Güterbahnhof Wandsbek. Das Gericht stellte fest, dass die Verwirklichung dieser Teilprojekte notwendig sei, „um das Vorhaben als Teil des Großknotens Hamburg umsetzen zu können.“

Auch die Abwägung verschiedener Planungsvarianten für die S4 sei „rechtsfehlerfrei“, so das Gericht. Demnach konnten die klagenden Anwohnerinnen und Anwohner nicht erklären, dass durch die Nutzung etwa schon bestehender Strecken und den Einbau von weiteren Weichen die planerischen Ziele hätten erreicht werden können. 

Gericht lässt Alternativtrasse an A1 abblitzen

Vor Gericht abgeblitzt ist auch der Alternativvorschlag der Klägerinnen und Kläger, für den Güterverkehr eine gänzlich neue Trasse entlang der Autobahn A1 zu bauen. „Diese Variante würde ein anderes Vorhaben (Aliud) betreffen, so dass von einer Alternative nicht mehr gesprochen werden kann“, argumentierte das Gericht. Außerdem sei es den Klagenden nicht gelungen, die Verkehrsprognosen, die bei der S4-Planung angenommen wurden, zu erschüttern. Das gilt auch für die Fahrgastzahlprognosen für die einzelnen Haltestellen der S4.

Große Freude bei den Befürwortern

In der Hamburger Verkehrsbehörde stieß das Urteil gestern auf große Freude: „Ich freue mich über die klare Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Das Projekt S4 ist von großer Bedeutung für die Mobilitätswende in Hamburg und Schleswig-Holstein“, erklärte Verkehrsstaatsrat Martin Bill gegenüber NAHVWERKEHR HAMBUR…

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Christian Hinkelmann ist begeisterter Bahnfahrer und liebt sein Fahrrad. Wenn er hier gerade keine neue Recherchen über nachhaltige Mobilität veröffentlicht, ist der Journalist und Herausgeber von NAHVERKEHR HAMBURG am liebsten unterwegs und fotografiert Züge.

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3 Antworten auf „S4 darf weitergebaut werden: Gericht weist alle Klagen ab“

Gute Entscheidung! Ich fand es übrigens etwas verwirrend, dass oben genannte Bürgerinitiative ihre Presseerklärung schon direkt nach der Hauptverhandlung und vor Urteilsverkündung veröffentlicht hat. Ist halt seltsam, wenn man dann wegen der Naturschutzaspekte noch von „Schwur“ redet, wo das Gericht in seiner Entscheidung schon mal einen Wink in diese Richtung gegeben hat.

Ein sehr guter Tag für Wandsbek und Hamburg! (Auch wenn die üblichen Verdächtigen jetzt an die Decke springen werden.?)

Und jetzt muss sofort nachgezogen werden, damit die Folgeabschnitte planungsfest gemacht werden können. Sicherheitshalber den PFA2 nochmal splitten in einen Abschnitt bis einschließlich Bahnhof Rahlstedt und einen bis zur Landesgrenze, damit im Zweifelsfall nicht noch die „Birrenkoven-Initiative“ mit Einsprüchen wegen des Stellmoorer Tunneltals den Weiterbau nach Tonndorf und Rahlstedt verhindern kann, zumal man sich in Schleswig-Holstein sowieso noch nicht ausgeschnarcht hat. Ein Ende der S4-Neubaustrecke kurz hinter der Systemwechselstelle wäre das Unnötigste, was es nur geben kann. Damit wäre niemandem geholfen, denn die Stationen, an denen seit Jahrzehnten auf einen grundlegend verbesserten SPNV-Anschluss gewartet wird, folgen erst danach.

Auch wenn es damit erst für den ersten Bauabschnitt endgültig grünes Licht gibt, ist dies eine gute Nachricht für die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der bisherigen RB81.

Die Hoffnung ruht nun auf der Bahn und ihrer Planung, damit die Fertigstellung der Strecke möglichst nicht so verzögert erfolgt, wie die anderen Baustellen (Othmarschen, City-Tunnel) der Bahn hier in Hamburg.

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