Was war diese Woche im Hamburger Verkehrssektor wichtig? Hier fassen wir für Sie die relevantesten Nachrichten zusammen, damit Sie den Überblick behalten und Zeit sparen.
S4 und Hauptbahnhofausbau könnten schneller kommen
Die Bundesregierung will alle Schienenbauvorhaben, die Engpässe beseitigen, in Zukunft deutlich beschleunigen. Die Maßnahmen würden zum „überragenden öffentlichen Interesse“ erklärt, hat der Koalitionsausschuss beschlossen.
Konkret sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und das Umweltverbandsklagerecht eingeschränkt werden. Bahnstrecken sollen außerdem auf einer Länge von bis zu 60 Kilometern elektrifiziert werden können, ohne dass dafür eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Im Raum Hamburg könnten davon unter anderem fünf Bahnprojekte profitieren:
- Der Bau der neuen S-Bahnlinie S4, bei dem noch immer keine Baugenehmigunmgen für zwei der drei Bauabschnitte vorliegen und Klagen von Gegnern drohen,
- der Aus…









7 Antworten auf „S4 und Hauptbahnhofausbau könnten schneller kommen“
Hmm, ich glaube nicht dass das Verbandsklagerecht ein Problem für Bahnprojekte. Denen geht es ja meisten um mehr Bahn. Das Verbandsklagerecht ist eher ein Problem für Straßenprojekte die fundamental gegen Klimaschutzgesetze stehen. Für Bahnprojekte sind eher Nimby-Initiativen ein Problem wie bei der S4. Die haben zwar oft nach vielen Jahren/Instanzen auch verloren, bekamen aber oft einstweilige Verfügungen. Aber das ändert sich ja scheinbar auch
Ich gewinne den Eindruck, dass mit Eröffnung der S4 bald so viele S-Bahn-Fahrten stattfinden werden, dass die Pünktlichkeit schlecht bleibt oder sich weiter verschlechtern wird. Die Umstellung des Liniennetzes war eine wichtige und wirkungsvolle Maßnahme, aber ich vermute, dass mehr getan werden muss. Und weil andere Maßnahmen wie eine stärkere Automatisierung nicht in den nächsten Jahren umsetzbar erscheinen, bleibt in meinen Augen nur die Verlängerung auf Langzüge bei gleichzeitiger Taktausdünnung. Leider kommen dafür die S5 und die S1 wegen der Unmöglichkeit von Bahnsteigverlängerungen (Nordast nach Kaki bzw. beide Außenäste) nicht infrage. Bleibt die S2, bei der nur die drei Bahnsteige in SH verlängert werden müssen, wobei Reinbek und Aumühle relativ einfach sein dürften und Wohlbek auch kein Hexenwerk. (Und bei Altona Mitte ist die Verlängerung für die geplanten Langzug-Verstärker sowieso vorgesehen.) Mit ganztägigen Langzügen wäre der Bedarf für Verstärkerleistungen ab Bergedorf nur auf wenige Fahrten am Morgen und Nachmittag reduziert, die als Vollzüge verkehren könnten, womit keine zusätzlichen Fahrzeuge benötigt wären. Mit mehr Fahrpersonal in Reserve könnte die S-Bahn auch flexibler auf Störungen reagieren. Ich weiß, die S2 ist am weitesten bei der Automatisierung, Hamburg-Takt, Oberbillwerder, aber ich sehe keine andere substantielle Möglichkeit, die Pünktlichkeit zügig zu verbessern, als die Umstellung auf einen weitgehenden 10-min-Takt mit Langzügen. Schwierig wären die finanziellen Verhandlungen zwischen DB, Hamburg und SH, aber wozu haben wir sonst Berufspolitiker?
Und ja, es gibt noch eine weiterere kurzfristige Maßnahme: Solange die Brücke nicht befahrbar ist, schickt alle Züge der S2 nach Diebsteich!
Die Verzögerungen bei Bahnprojekten entstehen – entgegen der üblichen landläufigen Propaganda – nicht, weil Bürgerintitiaven klagen, sondern, weil die Pläne schlichtweg falsch sind und zurückgezogen werden mussten (1. Abchnitt S4), oder weil die Projekte nichts taugen und daher selbst die Verantwortlichen zögern sie umzusetzen. Die erneute Verzögerung beim Diebseich-Projekt hat nichts mit Klagen zu tun, sondern entsteht dadurch, dass es keine Firmen gibt, die für die DB bauen wollen.
Wenn man von der Überlastung des Hauptbahnhofs spricht, aber alles dafür tut, dass noch mehr Verkehre zum Hauptbahnhof fließen, dann verschärft man vorsätzlich die Problemlage, anstelle alles dafür zu tun, dass alle Verkehre, die nicht zwingend zum Hauptbahnhof müssen, um diesen herumgeleitet werden, oder Züge, die am Durchgangsbahnhof Hbf. Kopf machen, durchgebunden werden, damit dort Umsteigevorgänge vermieden und Bahnsteigkanten frei werden.
Die völlig irrwitzige Idee eine Neubaustrecke von Hamburg (obwohl realiter diese in Meckelfeld beginnen soll, und damit der Probleme Knoten Hamburg ausklammert) wird kein einziges der Bahnprobleme in Norddeutschland lösen, sondern bis zu ihrer etwaigen Inbetriebnahme 2045 Stillstand erzeugen.
Wie man für die Reaktivierung der Bahnstrecke Bergedorf – Geesthacht 13 Mio. Euro Planungsmittel verballern kann und will, bleibt schleierhaft. Bei einer Reaktiverung als Überlandstraßenbahn mit Betriebsführung nach BO-Strab könnte man für diesen Betrag die ganze Strecke realtivieren bis 2027. Aber für Straßenbahnen gilt in Hamburg ja leider immer noch Denkverbot!
Zum Glück haben Initiativen die nur auf den eigenen Bahnhof schauen, und gegen Projekte sind die halt einem selbst nachteilig sind aber anderen viel mehr nützen, und die auch sonst gegen jedes Bahnprojekt ist weil sie immer eine Alternative sehen die sie selbst für besser halten, es nicht geschafft Projekte aufzuhalten…
Lieber Herr Hinkelmann,
der genaue Gesetzentwurf für die Beschleunigung der Infrastrukturplanung liegt ja noch nicht vor, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der für die S4 greift, weil man sich schon im Laufe des Verfahrens befindet. Die Tagesschau schreibt: „Merz.“Für Klagen gegen Infrastrukturprojekte gelten künftig klarere Regeln, etwa zur Streitbeilegung, zur Rolle der Behörden und zum Wegfall der aufschiebenden Wirkung“, hieß es im Beschlusspapier. Einwendungen sollen demnach nur noch zählen, „wenn sich die betreffende Person oder Vereinigung bereits im Verwaltungsverfahren beteiligt hat“. “ Etwaige Kläger gegen die S4 kann ja jetzt nicht die Klage im Nachhinein verweigert werden, weil sie sich nicht im Verwaltungsverfahren beteiligt haben. Das wussten die potentiellen Kläger im Verfahren ja nicht.
Lieber Sebastian,
vielen Dank für Ihre Hinweise und den weiteren Kontext. Bei der S4 ist zu bedenken, dass es derzeit gegen die Planfeststellungsabschnitte 2 und 3 noch keine Klagen gibt, sondern diese nur durch eine Bürgerinitiative angekündigt wurden. Insofern blebt spannend, ob die Absicht der Bundesregierung bis zum Abschluss der Planfeststellungsverfahren (und der beginnenden Möglichkeit, dagegen zu klagen) bereits in geltendes Recht umgesetzt wurde oder nicht.
Beste Grüße
Christian Hinkelmann
Woher kommt eigentlich die Idee das eine Klage gegen Planfeststellungsabschnitt 2 mehr Erfolg haben könnte als die Klage gegen Abschnitt 1? Auf s4-initiative.de finde ich irgendwie da nichts Neues?