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Sammelklage gegen geplante S-Bahn nach Kaltenkirchen

Klage bezieht sich auf die Baugenehmigung für das Bahnprojekt in Schleswig-Holstein. Wer hinter der Klage steckt, worauf sie zielt und was das für den geplanten Baubeginn im Sommer bedeutet.
Christian Hinkelmann
Burgwedel in Hamburg: Hier sollen bald S-Bahnen fahren.
Burgwedel in Hamburg: Hier sollen bald S-Bahnen fahren.
Foto: Christian Hinkelmann

Es war zu erwarten: Der geplante Ausbau der AKN-Strecke zwischen Hamburg und Kaltenkirchen zur S-Bahnlinie S21 landet vor Gericht.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss, der erst vor wenigen Wochen erlassen wurde, ist eine Sammelklage eingereicht worden. Das erfuhr NAHVERKEHR HAMBURG aus dem schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministerium.

Die Klage sei am 3. Mai von einem Anwalt im Namen von insgesamt 24 Klägerinnen und Klägern beim Oberverwaltungsgericht Schleswig eingegangen, erklärte Ministeriumssprecher Harald Haase auf Nachfrage unserer Redaktion.

Und es ist nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Klagen gegen das bisher eher glücklos laufende Bahnprojekt eingehen werden, denn die einmonatige Klagefrist gegen den Planfeststellungsbeschluss für den schleswig-holsteinischen Streckenteil läuft erst am kommenden Freitag ab.

Der Beschluss ist so etwas wie die Baugenehmigung für den Gleisstrang zwischen der Hamburger Landesgrenze und Kaltenkirchen. Für den Hamburger Teil der AKN-Strecke von Eidelstedt bis zur Landesgrenze besteht dagegen das Baurecht schon seit mehr als vier Jahren.

W…

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Christian Hinkelmann ist begeisterter Bahnfahrer und liebt sein Fahrrad. Wenn er hier gerade keine neue Recherchen über nachhaltige Mobilität veröffentlicht, ist der Journalist und Herausgeber von NAHVERKEHR HAMBURG am liebsten unterwegs und fotografiert Züge.

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13 Antworten auf „Sammelklage gegen geplante S-Bahn nach Kaltenkirchen“

Naja, dass viele Anwohner mit Pkw nur die Nullvariante akzeptieren und keine Kompromisse, war leider abzusehen. Ebenso die Hoffnung einiger Anwohner, schön viel Geld abzugreifen.

An den gesetzlichen Rahmenbedingungen merkt man aber auch, dass eine Verkehrswende politisch nicht gewollt ist. Und bei der jüngsten Wahl sah man ebenfalls, dass das auch nicht im Sinne der Bevölkerung ist. Da wird es maximal eine Antriebswende geben, aber keine Veränderung im Alltag.

Ich wohne nicht mehr an der AKN, habe mich aber damals für das interessiert, was die AKN „Bürgerbeteiligung“ nannte. Ich vermute, dass auch Du, wenn Du Betroffener gewesen wärst, da ganz schnell zum leidenschaftlichen Gegner der S21 geworden wärest. Deine vielen Kommentare auf NVH deute ich so, dass Du Dich nicht gern für dumm verkaufen lässt. Da wurden berechtigte Nachfragen abgewürgt und schnell unterstellt, es ginge nur um NIMBY-ism.

Schon vergessen ist, dass der alte AKN-Chef jahrelang alles dafür tat, dass die Strecke nicht zur S-Bahn ausgebaut wird. Es gab sogar eine technische Lösung, die daran scheiterte, dass Hamburg die durchgehenden Züge nicht bezahlen wollte. Heute weiss man: Weil die Verbindungsbahn ohne Digitalisierung angeblich nicht häufiger als alle 3,3 Minuten befahren werden kann. Schaut man sich das unwürdige Spiel an, was die DB auf der Sylt-Strecke mit den „Wanderdühnen“ (Triebwagen 628) getrieben hat, könnte man aber auch denken, dass die S-Bahn diese AKN-Lösung nie wirklich wollte wegen wirtschaftlicher Interessen und so.

Außerdem waren S-Bahnen für Holstein bis 2008 kein Thema und wollte Kiel dann eigentlich die Verlängerung der Flughafen-S-Bahn im Tunnel nach Norderstedt und Henstedt-Ulzburg. Die hätte massive Verbesserungen bringen können. Das reichte aber nach damaligen Vorgaben nur für einen Nutzen-Kosten-Faktor von 0,5. Wie dieser wohl im Zeichen der Mobilitätswende und mit den neuen Fördervorgaben aussehen würde?

Wer vor 2008 zwischen Ulzburg-Süd und Burgwedel ein Grundstück an der A1-Strecke gekauft hat, musste davon ausgehen, dass sich da nichts verändern würde. Für diese Leute sieht es heute so aus, dass die S21 nördlich von Quickborn wenig bringt, es bessere Lösungen gab, aber sie nun trotzdem persönliche Nachteile hinnehmen müssen. Das kann man in Hamburg aber leider für viele Projekte sagen.

„Wer vor 2008 zwischen Ulzburg-Süd und Burgwedel ein Grundstück an der A1-Strecke gekauft hat, musste davon ausgehen, dass sich da nichts verändern würde.“

Davon darf und sollte man nie ausgehen.

„Du Betroffener gewesen wärst, da ganz schnell zum leidenschaftlichen Gegner der S21 geworden wärest.“

Nee. Ich habe eine Weile in Burgwedel gewohnt und hätte mir eine S-Bahn sehr gewünscht. Dass es sich nun so verzögert und jeder Kompromiss erneut torpediert wird, finde ich schade.

Auf solchen Veranstaltungen tanze ich aber nicht mehr herum. Zu viele Querulanten und Besserwisser, die sich nur profilieren wollen. Da ist mir die Zeit zu schade für.

Zumindest veröffentlicht die AKN zum größten Infrastrukturprojekt ihres Netzes auf der Homepage so gut wie nichts. Während die DB zu jedem Bauprojekt einen Internetauftritt hat und auch beispielsweise sich auf der Seite der NEG sehr viel zur Elektrifizierung Dagebüll – Niebüll steht (um mal ein vergleichbares Unternehmen zu nennen), findet man auf akn.de nichts. Das muss ja nicht zwangsläufig auch für die gesamte Bürgerbeteiligung gelten, aber ist zumindest mal kein gutes Zeichen.

Die Klage zeigt, wie wichtig der menschliche Umgang am Start solcher Planungen ist. Kippt dabei die Stimmung, ist das später nie wieder ganz einzufangen. So war es beim zweiten Gleis in Ellerau. Jedem Profi hätte klar sein müssen, dass manche Betroffenen aus allen Wolken fallen würden und man mit ihnen frühzeitiger das Gespräch hätte suchen müssen. Aber man stellte die Leute damals weitgehend vor vollendete Tatsachen und wollte das dann schnell durchdrücken. Das Gegenteil ist dabei herausgekommen. (Zur selben Zeit konnte man bei der Hochbahn miterleben, wie professionelle Bürgerbeteiligung geht. Selbst bei extrem hitzigen Diskussionen haben sich deren Komunikations-Profis nicht weggeduckt sondern weiterhin auf Augenhöhe agiert und das hat sich letztlich ausgezahlt.)

Minister Buchholz blieb in Ellerau am Ende nichts anderes übrig, als das zweite Gleis abzumoderieren. Das geschah sicher nicht ohne gründliche Prüfung. Ob das wirklich noch wichtig ist, wird sich zeigen, wenn die S-Bahn ihr neues Netz vorstellt.

Nicht ausgeschlossen, dass später eine andere Linie mit anderem Fahrplan auf diese Strecke kommt, so dass die Begegnung planmäßig an anderer Stelle stattfinden kann und sich die Reisezeiten doch noch verbessern. Denn das zweite Problem der bisherigen Planung bleibt, dass die durch den Umbau erzielbaren Zeitgewinne in keinem Verhältnis zu den Kosten und den jahrelangen Erschwernissen für die heutigen Fahrgäste stehen.

Ich wohne seit 1995 in Quickborn und habe kurz danach von einem Ausbau der A1 gehört. Flug Zug von Kiel zum Flughafen und weiter zum Hamburger HBF, S-Bahn, Ausbau ein- oder zweigleisig u. ä.. Dann gab es Berichte, wo Betroffene berichtet haben, als sie 2005 ein Grundstück/Haus in Ellerau erworben haben, dass kein Wort über den Ausbau erwähnt wurde. Offensichtlich wurde nachgefragt. Keine Ahnung ob die Wahrheit gesagt oder nicht aufmerksam zugehört wurde. Damals wurden ja bereits in SH Strecken wieder in Betrieb genommen oder ausgebaut. Wer also ein Grundstück oder Haus an der eingleisigen Strecke gekauft hat, hätte wissen/ahnen müssen/können, dass die Strecke vielleicht doch ausgebaut wird. Pläne und Situationen können sich ändern. Diese Verzögerung in diesem Bereich wäre vermeidbar gewesen. Ich hoffe, dass es eine Einigung gibt und die A1 schnell zur S-Bahn ausgebaut und damit eine bessere Verbindung zum Hamburger HBF geschaffen wird.

Ursache der Klagen ist wohl die Elektrifizierung der Strecke über Oberleitungen. Man hätte genau wie an anderen Stellen im Hamburger S-Bahnnetz, wo kein anderer Bahnverkehr stattfindet, die neue S-Bahnstrecke mit eienr 3. Schiene ausrüsten können. Das würde den etwas eigenartigne Grundstückserwerb überflüssig machen. Zudem wäre es billiger, Landschafts schonender und man bräuchte für den Betrieb keine teueren 2-System-Fahrzeuge, die, was energetisch schlecht ist, auf 2/3 der Strecke unnütz einen dicken Trafo mit sich rumschleppen, denn der Rst des S21 Linienverlaufs bis Aumühle ist mit der 3. Schiene ausgerüstet. Das führt zwangsläufig zur Überlegung einen Linientausch vorzunehmen. Die S3/S31 fährt dann von Stade nach Kaltenkirchen bzw. Neugraben bis nach Quickborn. Dann hätte man an beiden Streckenende einen 15 kV-Betrieb und eine effizientere Nutzung der in der Anschaffung (und im Betrieb) teureren „-System-Fahrzeuge.

Werter Herr Jung,

obgleich Ich die Gewissheit habe, dass Sie mir keine Antwort geben werden: Sollte man von einem Vorsitzenden einer Initiative, die sich schon jahrelang mit dem Bahn Verkehr in Hamburg beschäftigt nicht mehr erwarten können als „man hätte eine Stromschiene machen sollen“, sondern, dass er den Planfestellungsbeschluss durchgearbeitet hätte und dann die umfangreiche Argumentation, warum eine Schiene nicht machbar ist, widerlegt, wenn er die Meinung hat, dass es doch ginge?

Also das hört sich ja nicht so dramatisch an. Insbesondere sehe ich da kaum eine aufschiebende Wirkung?

Und was den Takt angeht, es war doch nun bei den meisten Neubaustrecken der letzten 40 Jahre so dass binnen weniger Jahre die Taktfrequenz dann erhöht wurde.

Was mich eher interessieren würde ob die Züge dann ausreichen würden. Oder auch schon bei der Eröffnung – was wäre wenn die erstmal anderswo eingesetzt werden (S32? S11? Mehr Langzüge auf der S2/S21?) und es dort dann zu mehr Fahrgästen kommt?

Es wird Zeit, den Unsinn mit den Planfeststellungsverfahren zu beenden und stattdessen die Entwurfplanungen in ein Gesetz zu gießen; dann kann man dagegen noch Verfassungsbeschwerde einlegen und gut ist:
In anderen Ländern gibt es auch auch keine Planfeststellungsverfahren. Dort wird aus Planung durch Gesetz Baurecht.
Auch zeigt sich, daß man mit diesen Leuten keine Kompromisse machen darf; Bei diesem Projekt hätte man auch in Ellerau auf einen zweispurigen Ausbau hinwirken müssen.
Deutschland kann es sich nicht weiter leisten, daß die Verkehrswende auch dadurch noch weiter verteuert wird, daß jeder meint, er müsse vor Gericht ziehen, weil in seinem Grundstück ein Fundament und ein Oberleitungsmast stehen wird.
Ich kann nur hoffen, daß sich die Baudurchführenden wie bei der U5 durch diese Protestler nicht beeinflussen lassen und ohne weiteres Zögern weiterbauen (was bei der U5 wie man im Bereich Sengelmannstrasse gut beobachten kann, auch geschieht.)

Einerseits sehr schade, andererseits auch zu erwarten. Die Formulierung „Wir bedauern sehr, dass es zu diesen Klagen gekommen ist. Gern hätten wir schon im Planungsprozess vernünftige Lösungen gefunden, aber dazu waren die AKN und das Land nicht bereit. Alle Ideen und Vorschläge wurden abgeblockt.“ lässt aber vermuten, dass bei einigen Klägern wohl die Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Einigung bestehen könnte.

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