Nach dem juristischen Tauziehen zwischen der Taxibranche und dem VW-Shuttleservice MOIA (siehe hier) hat der Rideshringdienst Clevershuttle in einem ganz ähnlichen Streit vor Gericht einen Punktsieg erlangt.
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Taxiunternehmers gegen die Erweiterung der Clevershuttle-Flotte von 20 auf 50 Fahrzeuge abgelehnt. Das bedeutet: Clevershuttle darf weiterhin mit bis zu 50 Shuttles bis zum 2. Februar 2020 seine Dienste in Hamburg anbieten – so lange läuft die aktuelle Genehmigung der Verkehrsbehörde.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beruht im Wesentlichen auf folgenden Erwägungen: Ob die vom Taxiunternehmer angegriffene Genehmigung zu Recht ergangen ist und für den Unternehmers tatsächlich nachteilige Auswirkungen hat, könne im Eilverfahren nicht hinreichend aufgeklärt und bewertet werden, so das Gericht in einer Mitteilung.
Gericht: Betrieb von Clevershuttle ist für Taxibranche zumutbar
Deswegen haben die Richter nach einer Interessenabwägung beschlossen, dass der weitere Betrieb von Clevershuttle in Hamburg für den Taxiunternehmer bis zur endgültigen Klärung der Sache im Hauptverfahren zumutbar sei.
Die Taxibranche in Hamburg kritisiert die neuen Mobilitätsdienstleister, wie Moia (siehe hier), Clevershuttle und Ioki (siehe hier) scharf und befürchtet star…
4 Antworten auf „Sammeltaxi-Dienst Clevershuttle darf weiter in Hamburg fahren“
Sammeltaxis gibt es beim Hansafunk und bei mytaxi auch. aber warum darf ein staatliches unternehmen mit viel quersubvention einen gewachsenen markt kaputt machen. investitionsschutz gilt wohl nur für die gaaanz großen. bei den kleinen dürfen die spielregeln jederzeit nach belieben der oligarchen geändert werden und die gerichte nicken alles ab. es wird wohl zeit für artikel 20. ich sehe keine andere lösung.
Welche Kritik üben Taxifahrer denn an Sammeltaxis? Ich lese immer nur, dass sie ihr Geschäftsmodell bedroht sehen, aber das ist doch keine Begründung. Gibt es auch etwas rechtlich relevantes, etwa Auflagen, die die neuen Anbieter nicht erfüllen müssen?
Das Problem ist, dass den Taxigewerbe der Endkundenpreis durch die Genehmigungsbehörde vorgeschrieben wird. Die neuen Anbieter wie CleverShuttle oder MOIA nutzen für ihr „neues“ Konzept Ride-Sharing oder Ride-Pooling oder wie auch man das immer nennen mag (also Sammeltaxi) die sogenannte Experimentierklausel des Personenbeförderungsgesetzes und umgehen damit für bis zu 4 Jahren festen Preisvorgaben durch die Behörde. Man einigt sich dann meist eher um einen Rahmen wie bei MOIA, dass man zwar in der Mischkalkulation je Fahrt teurer als der ÖPNV sein muss, aber eben auch günstiger als das Taxi sein kann. D.h. aber auch, dass im Einzelfall z.B. in Schwachlastzeiten dem 3. Mitfahrer auf einer Relation durchaus ein günstigerer Preis als im ÖPNV angeboten werden kann, es muss eben nur in Summe der Einnahmen geteilt durch die Fahrten irgendwo preislich dazwischen liegen. Solange keine Einsicht der Behörde in die genaue Preisermittlung erfolgt (ist dann ja Geschäftsgeheimnis), weiß eigentlich keiner so genau wie die Preisbildung bei den neuen Anbietern schlussendlich erfolgt und wen das wann ggf. konkurrenziert.
Die Krux ist, dass Taxiunternehmen unterwegs keine Fahrgäste zusteigen lassen dürfen.