Demnach ist der Fahrgast zwar selbst für einen sicheren Halt in öffentlichen Verkehrsmitteln verantwortlich, allerdings bedeutet nicht jeder Sturz automatisch eine Verletzung dieser Pflicht.
Damit gab das Oberlandesgericht einer Frau Recht, die in einer anfahrenden Straßenbahn wegen eines plötzlichen Bremsmanövers gestürzt war. Sie befand sich zu diesem Zeitpunkt gerade auf dem Weg zu einem Sitzplatz.
Das Verkehrsunternehmen lehnte einen Schadenersatz ab und argumentierte, dass die Klägerin mindestens eine Mitschuld an dem Sturz habe weil sie ihrer Pflicht zur Eigensicherung nicht nachgekommen sei.
Das sahen die Richter nun anders. Demnach stellt es „keine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht dar, wenn der Fahrgast nach dem Anfahren der Straßenbahn den Wagen zum Aufsuchen eines sicheren Sitzplatzes durchquert und sich dabei jeweils um festen Halt bemüht.“
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