Schneller, pünktlicher, zuverlässiger. Am 1. Oktober, genau 34 Jahre nach Stilllegung der Straßenbahn, starten die Bauarbeiten für das von Bürgermeister Olaf Scholz angekündigte „modernste Bussystem Europas“. Bis 2020 sollen für rund 259 Millionen Euro die wichtigsten Metrobuslinien der Stadt beschleunigt werden.
Den Anfang macht die Linie M5, die mit 60.000 Fahrgästen pro Tag als meistbelastete Buslinie in Europa gilt. Hier sollen bis zum kommenden Sommer sechs Kreuzungen umgebaut werden. Erste Maßnahme: Die Neugestaltung des Knotenpunktes „Grindelallee / Edmund-Siemers-Allee“ (Haltestelle „Staatsbibliothek“), an dem unter anderem eine Haltestelleninsel verlegt werden soll.
NahverkehrHAMBURG zeigt, wie die aktuelle Situation vor Ort aussieht und erklärt, welche Umbauten im Detail geplant sind.
Baubeginn: 1. Oktober 2012
Fertigstellung: 2. Quartal 2013
Die aktuelle Situation:
- Die Bushaltestelle „Staatsbibliothek“ wird von der Metrobuslinie 5 im 5-Minuten-Takt angefahren. Die Metrobuslinie M4 hält dort im 10-Minuten-Takt.
- Die Ampelanlage an der Kreuzung ist zwar mit speziellen Busampeln ausgerüstet, eine Bevorrechtigung des Busverkehrs gibt es laut Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) bislang nicht.
- Die Busse beider Linien fahren durchgehend auf eigenen Sonderspuren in der Straßenmitte.
- Die Haltestelleninseln liegen in beiden Richtungen jeweils vor der Kreuzung. Nachteil: Da die Haltezeiten der Busse je nach Menge der ein- und a…
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Eine Antwort auf „Staatsbibliothek: Halltestelleninsel wird in Grindelallee verlegt“
Der Radweg an der Edmund-Siemers-Allee in Richtung Innenstadt befindet sich auf der falschen Straßenseite, nämlich links. Ich habe einen Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gefunden, darin heißt es:
>>
Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist mit besonderen Gefahren verbunden und deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht erlaubt.
n der »Freigabe zur Benutzung in Gegenrichtung« geschrieben.
Damit ist er zwar für Radfahrer auf der falschen Straßenseite freigegeben, aber er ist nicht benutzungspflichtig.
Weil für diese Freigabe zwar das selbe Zeichen aufgestellt wurde, mit denen nach §2(4) StVO die Radwegbenutzungspflicht »in der jeweiligen Fahrtrichtung« (also rechts!?) angeordnet wird, möchte man zwar glauben, dass auch dieser Radwege dann benutzungspflichtig ist. Aber sicher ist das nicht, denn das Wort »Freigabe« läßt auch eine andere Interpretation zu.