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Verschärfte Maskenpflicht im HVV gilt bereits ab heute

Ab sofort gilt im HVV eine verschärfte Maskenpflicht. Die Mitfahrt ist nur noch mit medizinischen Masken erlaubt. Strafen werden aber erst ab Februar verhängt. Große S-Bahn-Störung hat gestern bewiesen, wie wichtig Masken im ÖPNV sind.
Christian Hinkelmann
Menschen standen am Donnerstagmorgen dicht gedrängt in einem Regionalzug im HVV
Menschen standen am Donnerstagmorgen dicht gedrängt in einem Regionalzug im HVV
Foto: Twitter-Nutzer "HeldvonBielefeld"

Wer in Hamburg mit Bahnen, Bussen und Hafenfähren fahren will, muss ab sofort eine medizinische Maske tragen – also eine so genannte OP-Maske, oder eine Maske des Standards FFP2 oder KN95. Die bisher üblichen Stoffmasken reichen von jetzt an nicht mehr aus. Das hat der Hamburger Senat gestern am späten Nachmittag beschlossen. Er hat damit einen gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern umgesetzt, um die Corona-Pandemie weiter einzudämmen.

Der Hamburger Verkehrsverbund will seine Fahrgäste über Websites, Social Media, Fahrgast-TV, Durchsagen und Zugzielanzeiger an den Haltestellen über die neuen Regeln informieren.

Wer sich aufgrund des schnellen Senatsbeschlusses noch keine medizinische Maske besorgen konnte und heute sowie in den kommenden Tagen deswegen noch mit einer herkömmlichen Stoffmaske im HVV unterwegs ist, muss erst einmal keine Strafen fürchten. Bis Ende kommender Woche gilt eine Übergangsfrist. Erst ab dem 1. Februar müssen HVV-Fahrgäste, die ohne medizinische Maske erwischt werden, eine Strafe von mindestens 40 Euro zahlen.

„Die Kontrolle der Maskenpflicht durch mehr als 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen wird selbstverständlich fortgesetzt“, erklärte HVV-Sprecher Rainer Vohl auf NAHVERKEHR HAMBURG-Nachfrage. Wer bei einer Kontrolle nach Aufforderung keine oder keine medizinische Maske tragen will, könne zudem von der Fahrt ausgeschlossen werden, so Vohl.

HVV erwartet hohe Akzeptanz der neuen Regeln

Die Busfahrerinnen und Busfahrer im HVV müssen die Maskenpflicht übrigens nicht kontrollieren, wie der Verbundsprecher auf Nachfrage weiter erklärte. „Die Durchsetzung der Tragepflicht medizinischer Masken obliegt – wie auch bei der bisherigen Regelung – nicht den Busfahrerinnen und Busfahrern. Da bei jedem Halt alle Türen geöffnet werden (Lüftung), ist die Kontrolle auch beim Einstieg nicht immer möglich.“ Das Fahrpersonal sei aber aufgefordert, den Fahrgästen – soweit möglich und erkennbar – entsprechende Hinweise auf die verschärfte …

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Der Kopf hinter diesem Artikel

Christian Hinkelmann ist begeisterter Bahnfahrer und liebt sein Fahrrad. Wenn er hier gerade keine neue Recherchen über nachhaltige Mobilität veröffentlicht, ist der Journalist und Herausgeber von NAHVERKEHR HAMBURG am liebsten unterwegs und fotografiert Züge.

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