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Vorwurf: SPD-Behörde verschleppt massenhaft Bürgeranträge auf Tempo 30-Zonen

Der Radfahrerverband ADFC und die LINKE werfen der SPD-geführten Innenbehörde vor, massenhaft Anträge auf neue Tempo-30-Zonen zu verschleppen. Bürger warten im Schnitt zwei Jahre.
Christian Hinkelmann
Modern geführter Bus-, Auto-, Rad- und Fußgängerverkehr in der Osterstraße in Hamburg
Generelles Tempo 30: Viele Städte in Deutschland hätten gerne mehr Freiheit, dies einzuführen.
Foto:

Verschleppt die Hamburger SPD einen besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Lärm und Auto-Abgasen, indem Anträge auf neue Tempo-30-Zonen bewusst langsam bearbeitet und Gerichtsverfahren verzögert werden?

Diesen Vorwurf machen der Radfahrerverband ADFC und die LINKE dem rot-grünen Senat, bzw. der dafür zuständigen Innenbehörde, die derzeit (noch) von SPD-Senator Andy Grote geführt wird.

„Wenn es um Tempo 30 geht, bewegt sich Rot-Grün im Schneckenmodus“, sagte Linken-Verkehrspolitikerin Heike Sudmann dazu im Hamburger Abendblatt. Demnach würden Beschlüsse des Verkehrsausschusses „ewig herausgezögert“ und Gerichtsfristen ignoriert. „Die Angst vor der Autolobby ist beim Senat größer als der gesunde Menschenverstand.“

Hunderte Anträge auf neue Tempo-30-Zonen in Hamburg

Dem Zeitungsbericht zufolge haben in den vergangenen Jahren hunderte Hamburgerinnen und Hamburger Anträge auf Einrichtung neuer Tempo-30-Zonen gestellt, weil die Luft- und Lärmbelästigung vor ihrer Haustür zu hoch sei. Dies sei laut Abendblatt aufgrund mehrerer Gerichtsurteile und auf Basis der Straßenverkehrsordnung möglich, wenn Anwohner einer nicht zumutbaren gesundheitsschädlichen Belastung ausgesetzt seien.

Der ADFC hatte vor einigen Jahren ein Online-Tool ins Internet gestellt, mit dem sich solche Anträge in wenigen Minuten stellen lassen – inklusive Abgleich mit Belastungswerten bei Luft in Lä…

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Christian Hinkelmann ist begeisterter Bahnfahrer und liebt sein Fahrrad. Wenn er hier gerade keine neue Recherchen über nachhaltige Mobilität veröffentlicht, ist der Journalist und Herausgeber von NAHVERKEHR HAMBURG am liebsten unterwegs und fotografiert Züge.

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7 Antworten auf „Vorwurf: SPD-Behörde verschleppt massenhaft Bürgeranträge auf Tempo 30-Zonen“

Was anderes hätte ich von der „guten alten Tante“ SPD und von der Autofahrerpartei „Die Grünen“ nicht erwartet. Schade, dass es in Hamburg keine Ökopartei gibt oder sowas. Immerhin haben sich die Linken der Sache mal angenommen

Tja, das überrascht jetzt nicht so sehr. Man denke nur daran, wie lange es gedauert hat, bis Tempo 30 im Eppendorfer Weg vor mehreren Bildungseinrichtungen/Kitas ausgeweitet wurde. Da musste die Bezirksversammlung über Jahre mehrere Anläufe starten und noch eine Novellierung des Bundesrates abwarten bis die Straßenverkehrsbehörde (BIS) endlich in die Pötte kam. Wenn sich in jüngster Zeit nichts geändert hat, ist Hamburg wohl noch immer das einzige Bundesland, das diese Behördenfunktion der Polizei zugeteilt hat. Der jeweilige Dienstherr hat da wenig zu melden. Senatoren kommen und gehen. Die Autoliebhaber in Uniform bleiben.

Und noch zum Klugscheißermontag: Für gewöhnlich handelt es sich hierbei aber um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf einem ausgewählten Streckenabschnitt auf Tempo 30 (von meist vorigen 50 km/h). Das hat mit einer Tempo-30-Zone erstmal wenig zu tun und ist deutlich einfacher umzusetzen, da keine straßenbaulichen Anpassungen vorzunehmen sind.

Mensch Loki, endlich kann ich ihnen mal uneingeschränkt zustimmen. Nun gut, es geht ja auch nicht um die Verkehrswende, die nur mit einer Stadtbahn möglich ist und nicht mit nur einer U-Bahn Linie.
Das Thema mit den Straßenverkehrsbehörden, die bei bei jedem Polizeirevier angesiedelt sind, ist in HH wirklich ein Graus und behindert die Entwicklung zu einem menschenfreundlicheren Verkehr. Die vom Volk gewählten Bezirksversammlungen haben im Verkehrsbereich keine Kompetenzen, sondern ihre Beschlüsse haben nur Empfehlungscharakter. Jeder kleine Beamte in der Straßenverkehrsbehörde kann das alles blockieren. So wurden bzw. wird z.B. die Aufstellung von Fahrradhäusern blockiert, da diese ja teilweise zu Lasten von Kfz Parkplätzen gehen. Die Bürgerschaft beschäftigt sich damit nicht, bzw. wird bei Anfragen zu dem Thema mit Allgemeinplätzen „abgefertigt“. So entscheidet im Endeffekt der Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde über die Verkehrspolitik in HH, obwohl nicht direkt demokratisch legitimiert. Die übergeordneten Dienststellen (Verkehrsdirektion etc) sind leider genauso autofreundlich gestrickt.

Zum Klugscheißerdienstag: Das Problem der Tempo 30-Abschnitte ist ja, dass es jeweils eine besondere örtliche Gefahrenlage für die Anordnung geben muss. Während bei den Radwegen die besonderen Gefahrenlagen immer gerne herbeifabuliert werden, auch wenn tatsächlich die Nutzung der Radwege wenn nicht unmöglich, so doch viel gefährlicher als die Nutzung der Fahrbahn ist, hat die Behörde hier oft recht sauber gearbeitet. Richtig, niedrigere Geschwindigkeit ist immer sicherer oder leiser als höhere, aber daraus lässt sich für eine örtliche Anordnung einer Beschränkung, deren Begründung § 45 Abs. 9 StVO standhält, noch wenig ableiten. Deshalb hat der Bund zunächst 2001 die Tempo 30-Zonen aus der Begründungspflicht herausgenommen, und da hat Hamburg m.W. auch fast alle nach StVO möglichen Straßenabschnitte auch in Tempo 30-Zonen gebracht. Dann hat man jüngst die Abschnitte vor Schulen, Seniorenheimen usw. aus der Begründungspflicht herausgenommen, was aber nicht so gerne umgesetzt wird, weil das zu einem Flickenteppich von beschränkten und unbeschränkten Abschnitten auf den Hauptverkehrsstraßen führt, der in der Wirkung einem allgemeinen „Tempo 30 innerorts“ schon sehr nahekommt. Und bei der Möglichkeit, Tempo 30 für Straßen ohne Radwege anzuordnen, tat sich sogar das Bundesverkehrsministerium letztens sehr schwer. Eine Arbeitsgruppe hatte dies vorgeschlagen. Es gelangte nicht in die neueste StVO-Novelle, der der Bundesrat am 14. Februar 2020 zustimmte. Und der Bundesrat hat es dabei auch nicht verlangt.

Tatsächlich richtig wäre inzwischen innerorts „Tempo 30 allgemein“ und jedes örtlich Abweichen bis Tempo 70 möglich, aber dies jeweils mit Begründungspflicht. Dann bliebe auch in Hamburg wenig übrig, wo man noch Tempo 50 beibehalten könnte, da die neuesten Bebauungspläne mit den schrecklich abweisenden fensterlosen Fronten der Wohngebiete zu den Hauptverkehrsstraßen zwar teilweise schon in Kraft sind, aber oft schon lange bebaute Flächen betreffen und daher bisher praktisch nirgends umgesetzt wurden.

Warum sollte sie auch anders vorgehen. Mit der Methode hat sie doch bei den Radwegbenutzungspflichten beste Erfahrungen gemacht. Mal ein typisches Beispiel: Langenhorner Chaussee, Widerspruch gegen die Benutzungspflicht für einen unbenutzbaren Radweg 2007, Untätigkeitsklage 2013, fragwürdiger, gleichwohl verfahrensbeendender Umbau zu einem unbenutzbaren gemeinsamen Geh- und Radweg 2017. Das spart! Aber gewaltig. Hätte man sofort reagiert, wärer der neue Gehweg jetzt schon wieder durch Wurzelaufbrüche ruiniert. So stehen die nächsten Reparaturen erst in 20 Jahren an. Die Leute wurden ja nicht verwöhnt. Legal. illegeal, egal? Nein sch…egal!

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