Hintergrund ist ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, das Signalwirkung für ganz Deutschland hat (Az.: 4 K 757/11).
In dem Musterprozess hatte eine Bürgerin aus Wiesbaden zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Einführung einer Umweltzone in der hessischen Landeshauptstadt geklagt, weil dort die Stickstoffdioxid-Werte (NO2) seit Jahren regelmäßig überschritten werden.
Das Land Hessen dagegen argumentiert, dass eine Umweltzone keine spürbare Verbesserung der Luft aber dafür immensen wirtschaftliche Schäden bewirken würde.
Die Verwaltungsrichter wiesen die Argumentation des Landes ab und gaben der klagenden Bürgerin Recht. Begründung: Die Einführung einer Umweltzone sei die wirksamste Einzelmaßnahme zur Einhaltung des Grenzwertes.
Nach diesem Urteil könnte in Hamburg ein ähnliches Verfahren drohen. Laut eines Gutachtens im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt liegt die Belastung durch Stickstoffoxide im Hamburger Innenstadtbereich regelmäßig über dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.
Trotzdem hatte Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) die Einführung einer Umweltzone bisher immer kategorisch abgelehnt.
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