Was war diese Woche im Hamburger Verkehrssektor wichtig? Hier fassen wir Ihnen die relevantesten Nachrichten zusammen, damit Sie den Überblick behalten und Zeit sparen.
Nordbahn soll weiterhin zwischen Hamburg und Wrist/Itzehoe fahren
Die Nordbahn soll auch über das Jahr 2027 hinaus die beiden Regionalbahnlinien RB61 und RB71 zwischen Hamburg und Wrist, bzw. Itzehoe betreiben – und zwar mindestens bis Ende 2039. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss in Schleswig-Holstein ist damit einer Empfehlung von NAH.SH und Landesregierung gefolgt. Noch ist der Zuschlag aber nicht in trockenen Tüchern. Das soll erst passieren, wenn auch ein künftiger Betreiber für die Regionalexpresslinien RE7 und RE70 zwischen Hamburg, Kiel und Flensburg gefunden ist. Derzeit fährt dort noch die DB. Eine erste Ausschreibung war vor einigen Wochen abgebrochen worden, weil sich kein interessiertes Bahnunternehmen beworben hatte. Scheinbar waren die Bedingungen des Landes nicht attraktiv genug. Jetzt wird die Ausschreibung noch einmal wiederholt.
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5 Antworten auf „Wochenrückblick: Nordbahn darf weiterfahren und Rätsel um Paternosterbetrieb im HVV“
Die ifo-Studie sollten alle genau lesen und sich endlich eingestehen, dass man viele Großprojekte wie den VET-Tunnel unter diesen Bedingungen vergessen kann. Das Geld ist vervielfacht worden aber man kann sich dafür kaum mehr leisten, als was seit Jahren gebaut oder eben nicht gebaut wird! Dafür hätte die Buabranche viel mehr Menschen einstellen müssen. Der neue Verkehrsminister hat es schon kapiert und setzt wieder auf das Auto, weil man anders die Bevölkerung im Umland und auf dem Land gar nicht mobil halten kann.
Na super… Was der Schnieder unter „Gleichberechtigung“ versteht, kann man sich ja denken. Ich bin gespannt, ob Erhalt vor Neubau auch für Autobahnen gilt und ob Autoverkehr auch wirklich gleichwertig zum unmotorisierten Verkehr behandelt wird. Für die Bahn ist er jedenfalls kein gutes Zeichen, da diverse Naubauprojekte für die Schienenkapazitäten unumgänglich sind…
Bei der Priorisierung muss natürlich die Länge der zurückgelegten Strecke pro Person in einem bestimmten Zeitraum berücksichtigt werden. Und da liegt der Autoverkehr deutlich vor dem ÖPV/ÖPNV. Radverkehr und zu Fuß zurückgelegte Strecken dürften vergleichsweise verschwindend gering ausfallen.
Muss das so gemacht werden? Weiß ich nicht. In ländlichen Regionen mit großen Entfernungen und wenig ÖPNV ist das sicher so. Aber in Städten finde ich es durchaus fragwürdig, ob sich Fußgänger und Radfahrer auf einem schmalen Weg neben der 4-spurigen Straße drängeln müssen. Da sind die Prioritäten dann alles andere als gleichberechtigt verteilt.
Es gibt natürlich auch andere Bewertungsmaßstäbe, bspw. die Zeit, welche man mit einer bestimmten Art der Fortbewegung verbringt.
Ich oute mich hier mal mit meiner persönlichen Bilanz, bezogen auf ein durchschnittliches Jahr:
Autofahren: 24.000 km, 480 Stunden
zu Fuß: 1.200 km, 300 Stunden
ÖPV/ÖPNV, Radfahren: 0 km, 0 Stunden
Ich fahre pro Jahr mit meinem Wagen eine Strecke, welche 20-mal länger ist als die Strecke, welche ich zu Fuß zurücklege. Aber ich benötige nur 60 % mehr Zeit zum Autofahren. (Übrigens eine erschreckende Bilanz, welche ich umkehren muss!)
Wenn wir also die verbrachte Zeit für die Priorisierung heranzögen, wären für mein nicht repräsentatives Beispiel nur 60 % mehr Gelder für den Straßenbau im Vergleich zum Erhalt und Neubau von Fußwegen angemessen.
Wer 24.000 km im Jahr mit dem ÖPNV zurücklegt, dürfte dafür sicherlich erheblich mehr Zeit aufwenden als 480 Stunden. Insofern würde der ÖPNV von einer solchen Priorisierung deutlich mehr profitieren.