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Metronom soll noch ein Jahr länger nach Cuxhaven fahren

Bahn-Pendler können ein Jahr länger mit dem Metronom zwischen Hamburg und Cuxhaven fahren als ursprünglich geplant. Nachdem der aktuelle Verkehrsvertrag Ende 2017 ausläuft, wollen Niedersachsen und Hamburg die Strecke für weitere zwölf Monate direkt an das Bahnunternehmen vergeben. Die geplante Neuausschreibung des Verkehrs verzögert sich damit. Grund sind die Metronom-Doppelstockwagen.
Christian Hinkelmann
Metronom-Zug in der HafenCity in Hamburg
Metronom-Zug in der HafenCity in Hamburg

Die vertrauten blau-gelben-Metronom-Züge fahren länger als geplant auf der Strecke zwischen Hamburg und Cuxhaven. Niedersachsen und Hamburg wollen nach dem Ende 2017 auslaufenden Verkehrsvertrag die Strecke noch einmal direkt an das private Bahnunternehmen vergeben – für ein weiteres Jahr.

Die geplante Neuausschreibung des Regionalverkehrs verzögert sich entsprechend.

Der Grund für die Verschiebung sind die Metronom-Doppelstockzüge. Sie gehören dem Land Niedersachsen und sollen nach der Neuvergabe der Strecke vom neuen Betreiber weitergenutzt werden. Eigentlich kein Problem – allerdings haben sich laut der zuständigen Landesweiten Nahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) inzwischen die gesetzlichen Bedingungen für die Halterschaft und Instandhaltungsverantwortung verändert. „Das hat sich als aufwändiger erwiesen als ursprünglich angenommen“, so LNVG-Sprecher Rainer Peters zu NahverkehrHAMBURG. „Um dies nunmehr abzuschließen und zu Papier zu bringen, wird noch etwas Zeit benötigt.“

Die Veröffentlichung der Ausschreibung kann laut LNVG jetzt erst in der ersten Januarhälfte 2016 erfolgen. „Da dann die Zeit bis zur Betriebsaufnahme – bei einem Festhalten am Betriebsaufnahmezeitpunkt Ende 2017 –  immer knapper würde und konkret zu befü…

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Der Kopf hinter diesem Artikel

Christian Hinkelmann ist begeisterter Bahnfahrer und liebt sein Fahrrad. Wenn er hier gerade keine neue Recherchen über nachhaltige Mobilität veröffentlicht, ist der Journalist und Herausgeber von NAHVERKEHR HAMBURG am liebsten unterwegs und fotografiert Züge.

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8 Antworten auf „Metronom soll noch ein Jahr länger nach Cuxhaven fahren“

Eine Direktvergabe ist gesetzlich erlaubt.
Aber, lieber Metronom : Vertragt Euch mit der evb -Werkstatt in Bremervörde und dann laufen auch Eure Dieselloks auf der Niederelbebahn besser obwohl eine Ersatz-HVLE ist auch nicht schlecht ;-).
Rest-OHE , die geben ja ihren Gv auf und evb müssen unbedingt zusammenarbeiten.

Eine Direwktvergabe der Strecke ist gegen das Gestz. Das hat Hamburg schon bei der S Bahn versucht und es hat nicht funktioniert.. Jeder Bahnanbieter muß die Möglichkeit haben sich für die Strecke zu bewerben. Eine Direktvergabe iast gegen das EU Recht. Also laßt den Wettbewerb zu. In anderen Bundesländern klappt das mit der Ausschreibung der Streckenvergabe immer.

Der Metronom ist eine privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen. Die Hochbahn hält über ihre Beteiligungsgesellschaft BeNEX 25,1% der Anteile, Land Niedersachsen 69,9% und die BSAG aus Bremen 5%.

Es gab da mal die Deutsche Bundesbahn (DB) – die sogenannte Staatsbahn. Daneben gab es viele weitere Bahngesellschaften. In Schleswig-Holstein z.B. die Altona-Kaltenkirchener Eisenbahn (AKN) oder die Nordfriesischen Verkehrsbetriebe (NVAG). In Niedersachsen zum Beisiel Osthannoversche Eisenbahn (OHE) oder in Bayern die Tegernseebahn (TAG). Das waren im Gegensatz zur DB „Privatbahnen“.

Die Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft (HHA) ist eine Aktiengesellschaft. Also keine Staatsbahn. Daß die Aktien der HHA zu nahezu 100% im Besitz der Hansestadt Hamburg sind, macht die Bahn noch nicht zur Staatsbahn.

Auch hält die HHA nicht 100% am METRONOM – auch die OHE und die Bremer Straßenbahn sind daran beteiligt.

@C. Schmidt

Die HHA hat durch die BeNEX ein paar Anteile an der metronom Eisenbahngesellschaft. Ähnliches gilt übrigens auch für die Bremer Straßenbahn AG, die direkt „am metronom“ beteiligt ist. Tochterunternehmen halte ich dabei für bisschen weit hergeholt….

1) „an das private Bahnunternehmen“
2) „eine Tochter der Hamburger Hochbahn“

Eh? Da die Hochbahn ein Staatsunternehmen ist kann beides zusammen ja nun nicht stimmen…

Bei so vielen Datumsangaben wäre es interessant zu erfahren, wie das wichtigste Datum, d.h. der Zeitpunkt der Bekanntgabe (nicht des Inkrafttretens!) der sog. „gesetzlichen Bedingungen für die Halterschaft und Instandhaltungsverantwortung“ lautet.

Dieses Datum fehlt ausgerechnet… Zufall?

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