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Siemersplatz: Diese Fahrradrampe darf nicht benutzt werden

Seit dem Umbau des Siemersplatzes vor anderthalb Jahren gibt es in der Vogt-Wells-Straße eine Fahrrad-Rampe, die Radfahrer vom Bürgersteig direkt auf die vielbefahrene Straße führt. Aber: Die Benutzung ist laut Polizei verboten. Offenbar wird seit vier Jahren auf die Neuprogrammierung einer Ampel gewartet.
Christian Hinkelmann
Radfahrer an der Universität/Staatsbibliothek in Hamburg
Radfahrer an der Universität/Staatsbibliothek in Hamburg

Seit anderthalb Jahren rätseln Radfahrer in Lokstedt über dieses Bauwerk: Eine neue Fahrrad-Rampe in der Vogt-Wells-Straße am Siemersplatz, die Radfahrer vom Radweg auf dem Bürgersteig direkt auf die vielbefahrene Fahrbahn führt. Allerdings: Die Benutzung dieser so genannten „Radweg-Ableitung“ ist streng verboten! Radfahrer müssen weiterhin auf dem alten und teilweise maroden Hochbord-Radweg fahren, weil hier eine Radwegebenutzungspflicht gilt.

Wozu dann diese Rampe?

„Die Ableitung wurde im Zuge des Umbaus des Siemersplatzes baulich hergestellt, da eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in der Vogt-Wells-Straße zur Disposition steht“, so Hans-Joachim Barz vom Polizeikommissariat 23 in Eimsbüttel auf NahverkehrHAMBURG-Anfrage.

Das Problem: Direkt an der Rampe gibt es keinerlei Schilder, die auf das Nutzungsverbot hinweisen. Unwissende Radfahrer könnten hier also direkt im fließenden Autoverkehr landen. Eine nicht ganz ungefährliche Situation – auch, wenn es laut Polizei dort bislang noch keine Unfälle mit Radfahrern gegeben hat.

Heftige Kritik kommt vom Fahrradverband ADFC: „Diese Radwegableitung verwirrt Radfahrer. Sie werden vom Radweg auf die Fahrbahn gelenkt, wo sie aber nicht fahren dürfen, weil der Radweg benutzungspflichtig ist. Das ist unverschämt, so Johanna Drescher, Leiterin der Hamburger ADFC-Geschäftsstelle zu NahverkehrHAMBURG. „Die Regeln für den Radverkehr sind ohnehin kompliziert und oftmals nicht ausreich…

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Der Kopf hinter diesem Artikel

Christian Hinkelmann ist begeisterter Bahnfahrer und liebt sein Fahrrad. Wenn er hier gerade keine neue Recherchen über nachhaltige Mobilität veröffentlicht, ist der Journalist und Herausgeber von NAHVERKEHR HAMBURG am liebsten unterwegs und fotografiert Züge.

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24 Antworten auf „Siemersplatz: Diese Fahrradrampe darf nicht benutzt werden“

@Josef: Darf ICH für Ingo antworten?
Autofahrer haben sich, ebenso wie alle Verkehrsteilnehmer, an geltende Regeln zu halten. Tun sie das nicht, sind Polizei und Gesetzgeber gefragt. Mit Verlaub, ich habe das Gefühl, Ihre Frage soll suggerieren, dass an dem aggressiven Verhalten einiger(!) Autofahrer sowieso nichts zu ändern ist, also verbannen wir „aus Sicherheitsgründen“ besser den Radverkehr von der Fahrbahn. SIe dürfen mich aber gern korrigieren.

@Busfahrer: Zitat: „Sich Kampfradler nennen aber andere als aggressiv bezeichnen. Aha…“
Ist das Ihre Logik, andere Menschen in Schubladen einzuordnen? Sie armer Mensch. Wer einen Radfahrer mit viel zu geringem Sicherheitsabstand überholt, tut es bewusst, ist also aggressiv, weil er meint, er müsse den Radfahrer belehren oder er ist unfähig, sich verkehrsgerecht zu verhalten, sollte also seinen Führerschein abgeben, BEVOR es Tote oder Verletzte gibt.

In einem Punkt haben Sie aber Recht: Das EINORDNEN in den fließenden Verkehr ist nicht ungefährlich, es sei denn, Radfahrende warten, bis der Fahrzeugstrom endet. Und genau darum muss aus Sicherheitsgründen auch die Radwegebenutzungspflicht auf dem Siemersplatz aufgehoben werden! Fahren Radfahrende nämlich durchgehend auf der Fahrbahn, wo sie laut § 2 Abs. 1 StVO hingehören(!), entfällt das Einordnen.

Im Übrigen ist es so, wie „Ingo“ schon sagte: „Den Autofahrer hat es gar nicht zu interessieren, ob eine Radweg-Benutzungspflicht besteht oder nicht. Er hat sich gegenüber Radfahrern in jedem Fall korrekt zu verhalten“.

Den Autofahrer hat es gar nicht zu interessieren, ob eine Radweg-Benutzungspflicht besteht oder nicht. Er hat sich gegenüber Radfahrern in jedem Fall korrekt zu verhalten.

Ok, verstanden.
Aber bekommen denn auch die Autofahrer mit, ob ein solches Schild irgendwo bei der letzten Kreuzung NICHT gestanden hat? Nach meiner Erfahrung wird man abgedrängt oder zumindest angehupt, wenn man als Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs ist und auf dem Gehweg vielleicht ein schmaler roter Streifen ist, dessen Benutzung nun aber eben nicht vorgeschrieben ist.

Ich finde, das Regel- und Schildersystem ist noch nicht ganz ausgereift.

Wie wird eigentlich der Unterschied von „Radwege-Benutzungspflicht“ und „keine Radwege-Benutzungspflicht“ vor Ort angezeigt? Das ist mir, der sich damit bislang nicht beschäftigt hat, nicht so ganz klar. Kann es sein, dass ein solches Hick-Hack nicht grade hilfreich ist, um jene Regeln tatsächlich bei den Nutzern zu etablieren?

@ Kampfradler
Sich Kampfradler nennen aber andere als aggressiv bezeichnen. Aha…
Ob die Benutzungspflicht aufgehoben ist (wird) oder nicht, ändert nichts an der Gefahr, die entsteht, wenn Radfahrer auf diese Weise auf eine Hauptverkehrsstraße geführt werden. Und ja, ich bleibe dabei. Wer diese Gefahr nicht erkennt, ist entweder Klugscheißer oder Ideologe! Begründung:
Wenn Fahrzeuge in die selbe Richtung fahren, geht es nicht um VorFAHRT, sondern um VorRANG. . Allein hier scheitern meiner Erfahrung nach schon 90% der Radfahrer und 50% der Autofahrer, weil sie das gar nicht wissen. Jetzt ist es bei dieser Rampe allerdings etwas komplizierter. Rad und MIV fahren zwar in die selbe Richtung, der Radfahrer muß aber die FahrbahnART wechseln und somit die VorFAHRT achten (Fahrstreifenwechsel, einordnen oder überqueren von Fahrbahnen). Eine ähnliche Variante gibt es auf der Reeperbahn, wo glücklicherweise wenigstens eine durchgezogene Linie sichtbar macht, dass hier Fahrbahnarten ineinander übergehen.
Schlußfolgernd ist festzustellen, dass dort entweder eine LSA oder ein „Vorfahrt achten“ Verkehrszeichen für die Radfahrer aufgestellt gehört. Alternativ auch als Fahrbahnmarkierung. So ist das beispielsweise in Wedel geregelt. Hier wissen dann auch „Kampfradler“ dass sie die Vorfahrt zu achten haben.

@Busfahrer: Ich finde Ihre Kommentare („wer es für unbedenklich hält, das dort die Benutzungspflicht aufgehoben wird, ist entweder ein unverbesserlicher Ideologe oder ein Klugscheißer…oder beides.“) ziemlich aggressiv. Sie selbst verstehen offenkundig nicht viel von der Materie, deshalb treffen „Ideologe“ und „Klugscheisser“ eher auf Sie zu. Oder können Sie „Ideologe“ und „Klugscheisser“ sachlich begründen?

Schon einmal etwas vom BVerwG-Urteil 3 C 42.09 gehört? Glauben Sie ernsthaft, die Straßenverkehrsbehörde hätte die Benutzungspflicht in der Vogt-Wells-Straße aufgehoben, wenn sie eine nachweisbare Gefahr gemäß § 45 Absatz 9 StVO gefunden hätte? In der Osterfeldstraße besteht – aus gutem Grund – keine Radwegebenutzungspflicht mehr und in der Vogt-Wells-Straße wird sie auch aufgehoben. Gefährlich ist nicht die Straße, sondern einzig die Autofahrer, die zu schnell fahren und Radfahrer viel zu dicht überholen (Mindestabstand = 1,50 Meter!).

Wenn jemand mit einer Pistole in der Hand durch die Straßen geht, kommt auch niemand auf die Idee, den Passanten zu empfehlen, sich schusssichere Westen anzulegen oder woanders zu gehen, sondern man beseitigt die Ursache der Gefahr. Bezogen auf die Straße wäre dies zum Beispiel Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit und empfindliche Strafen für zu knappes Überholen.

@Busfahrer
Der Fakeradweg an so einer Straße ist völliger Wahnsinn. Der „Radweg“ gehört außerdem sofort gesperrt. Angebliche technische Probleme haben da überhaupt nichts mit zu tun, entweder sofortige Anlage einer regelkonformen sicheren Radverkehrsanlage ohne jegliche Kampfparker, oder Tempo 30 und Mischverkehr.

Und was spricht jetzt dagegen, die Regeln zu brechen? Meine Güte, wer am Siemersplatz auch Rad fährt 😀

Schon am Siemersplatz gehen wollen… da hat Extra3 sogar darüber berichtet ^^

Wer am Siemersplatz überhaupt wohnt, wer am Siemersplatz überhaupt den Doppelgelenkbus Marke Van Hool, welcher auf der Linie M5 eingesetzt wird und, wie man hört, trotz seiner Überlänge hoffnungslos überfüllt ist, nutzt, um irgendwohin zu kommen… ist Hamburg denn voller Masochisten?!

Dann sind die Sadisten die SPD…. auch wenn das mal wieder unterstes Stammtischniveau ist.

Trotzdem, ich bleibe dabei, Busse als Rückgrat im ÖPNV – besonders in Hamburg – einzusetzen war eher nie so eine gute Idee. Westberlin bekommt jetzt auch Straßenbahnen, auch wenn die einen Vorteil haben…

Wer mir sagt, das würde einen neuen Verkehrsträger bedeuten, dessen Einrichtung ach so schlimm ist, den schick ich per Zeitmaschine ins Jahr 1866, als die erste Pferdebahnstrecke, also der Vorläufer zur klassischen Straßenbahn, welche elektrisch 1894, kam, in Betrieb genommen wurde. Hatte man da solche Argumente schon gehabt?

Es war eines der ältesten Straßenbahnsysteme Deutschlands und die SPD bezeichnets als völlig neu… welch Ironie~

Nochmal: Radwege auf der Fahrbahn ja, aber nur auf eigener Spur: Sprich: es muss entweder genug Platz sein, für den Radstreifen oder der Radweg muss zurück gebaut werden. Alles andere ist auf Hauptverkehrsstraßen Irrsinn.

@ Valentin
ich dich nicht, aber wer es für unbedenklich hält, das dort die Benutzungspflicht aufgehoben wird, ist entweder ein unverbesserlicher Ideologe oder ein Klugscheißer…oder beides.

Wieder mal ein Stück aus dem Tollhaus. Es bleibt dabei, Hamburg kann weder Radverkehr noch ÖPNV. Schade für die
angeblich“ schönste Stadt der Welt“.

Hier ist das Fahrrad ohne Kreis aufgemalt. Also nur Freigabe, keine Pflicht…?! In der StVO 2013-PDF von gesetze-im-internet.de finde ich keines von beiden.

Ich glaube auch, dass die Aufhebung der Benutzungspflicht an solchen Straßen viel zu gefährlich ist. Gerade wenn hier ein Radfahrer für den Kraftfahrer unerwartet plötzlich in seine Bahn schießt. Das Recht, die Fahrbahn zu benutzen ist eine gute Sache, aber an den Haupt-Rennstrecken der Stadt geht das einfach nicht. Da fährt man ohne Sicherheitsabstand volle Kante und braucht beide Spuren, sie sind eigentlch schon zu wenig.

Der folgende mit dem Gehweg geführte Abschnitt ist hier allerdings seltsamerweise auch nicht ganz ungefährlich.

„Streng verboten“ stößt mich. Ein Verkehrsteilnehmer hat sich an die Ausschilderung zu halten. Ist es nicht so, dass ein auf die Fahrbahn aufgemaltes Fahradsymbol im Kreis dem runden blauen Schild mit Fahrradsymbol entspricht, also Benutzungspflicht anzeigt?? Mir war so, auch wenn ich das jetzt spontan nicht finde.

Die Aufhebung der Benutzungspflicht an so einer Straße ist völliger Wahnsinn. Die Rampe gehört außerdem sofort gesperrt. Angebliche technische Probleme haben da überhaupt nichts mit zu tun, die Rampe ist locker 50m von der Kreuzung entfernt.

Den Siemersplatz stilgerecht, bzw. so wie die Behörde es geplant hatte mit dem Fahrrad zu überqueren ist schon etwas für hartgesottene Biker. Aber solche Situationen wie auf dem Foto, wo der Radweg plötzlich im Nirwana endet gibt es überall in der Stadt.
Immerhin ist nach dem Umbau des Siemersplatzes und der gefürchteten Kreuzung Kieler Strasse / Volksparkstrasse der Straßenverkehr flüssiger geworden. Es wäre in diesem Zusammenhang auch ganz toll wenn der HVV endlich seine Fahrpläne entsprechend anpassen würde, besonders beim Schnellbus 39.
Was wollen die Leute ? Fahrradwege ? Platz für Bänke, Straßencafe’s, breitere Fußwege ? Parkplätze ? Separate Busspuren ?
Oder soll man besser gleich ganze Häuserreihen wegsprengen z.B. in der „Strese“ ? Die Fachbehörde kommuniziert die Alternativen schlecht und bejubelt sich selbst.
Fahrradwege auf der Straße sind nur dann sinnvoll wenn sie durchgehend sind und sich alle beteiligten Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten, siehe Fuhlsbüttler Strasse : Auf der zurückgebauten „Fuhle“ mit dem Fahrradstreifen auf der Fahrbahn bestimmt der langsamste das Tempo und wenn einer falsch parkt ist alles aus…

Wenn mal an dieser Stelle z.B. in den Vogt-Wells-Kamp abbiegen möchte oder wenn der benutzungspflichtige Radweg unbenutzbar ist, dürfte man sehr wohl diese Rampe benutzen und auf die Fahrbahn wechseln.

Die Ausrede mit der Ampelschaltung am Siemersplatz ist auch Unsinn, man fährt vom Siemersplatz weg wenn man an diese Rampe kommt.
Und es gibt doch auch Kfz die nicht schneller sind als Radfahrer (Bagger, Radlader, Mähmaschinen, auf 25km/h gedrosselte Kfz) die fahren doch auch ganz normal im Verkehr auf der Fahrbahn mit, da werden doch auch keine Ampelphasen angepasst…
Wenn langsamere Fahrzeuge noch in der Kreuzung sind wenn der Querverkehr grün bekommt, darf diese ja trotzdem nicht blindlinks losfahren, sondern muss diese Fahrzeuge die Kreuzung räumen lassen.

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