Jetzt ist er endlich einsehbar: Seit heute liegt der Planfeststellungsbeschluss für den Bau des Tunnels unter dem Fehmarnbelt öffentlich aus. Das umstrittene rund 18 Kilometer lange Bauwerk soll die heutigen Eisenbahnfähren zwischen Puttgarden und dem dänischen Rödby ersetzen.
Mehr als 1.300 Seiten umfasst das Dokument, in dem die Baugenehmigung ausführlich begründet und zu den zahlreichen Einwänden Stellung genommen wird.
Die Dokumente sind von heute bis zum 8. April 2019 hier online einsehbar: Hier klicken.
Außerdem liegen die Akten an folgenden Orten öffentlich aus:
Stadt Fehmarn, Burg auf Fehmarn, Bahnhofstraße 5, 23769 Fehmarn, Dachgeschoss Zimmer 40
Amt Oldenburg-Land, Hinter den Höfen 2, 23758 Oldenburg in Holstein, Sitzungsraum 3.2
Stadt Oldenburg i. H., Fachbereich 3 – Bauen, Umwelt und Liegenschaften, Markt 1, 23758 Oldenburg in Holstein, Raum 0.03
Amt Lensahn, Eutiner Straße 2, 23738 Lensahn, Erdgeschoss Sitzungszimmer
Amt Ostholstein-Mitte, Am Ruhsal 2, 23744 Schönwalde am Bungsberg, 1. Obergeschoss – Bauamt
Stadt Neustadt i. H., Stadtbauamt, Kirchhofsallee 2, 23730 Neustadt in Holstein, Erdgeschoss, Raum 10
Gemeinde Scharbeutz, Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz, Haus B, Foyer Erdgeschoss
Gemeinde Ratekau, Bäderstraße 19, 23626 Ratekau, Zimmer 28 „Raum Blücher“
Gemeinde Timmendorfer Strand, Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand, Erdgeschoss, An der Zentrale im Eingangsbereich
Rathaus der Stadt Bad Schwartau, Markt 15, 23611 Bad Schwartau, Obergeschoss, Zimmer 215
Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck, Foyer des Bereiches Planen und Bauen, Raum 1.0.24
Amt für Planfeststellung Verkehr, Mercatorstraße 9, 24106 Kiel, 4. Obergeschoss, Raum 410 (Mo – Fr: 9.00 – 12.00 Uhr sowie Mo – Do: 14.00 – 16.00 Uhr)
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Schloßstraße 6-8, 19053 Schwerin, 2. Obergeschoss, Raum 225 (Mo – Fr: 9.00 – 12.00 Uhr sowie Mo – Do: 14.00 – 16.00 Uhr)
Unterdessen hat die dänische Projektgesellschaft Femern A/S den teilweisen Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses für einige kleinere, reversible Teilmaßnahmen beantragt, teilte das Verkehrsministerium in Kiel mit. Dabei handelt es sich – bis auf die Bohrungen zur Baugrunduntersuchung – um Maßnahmen an Land.
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