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Bahn wird Strafe für zu spät gelieferte Züge zahlen müssen

Die angekündigte Lieferverzögerung von neuartigen Doppelstock-Triebwagen für die Strecke Hamburg-Kiel/Flensburg hat für die Deutsche Bahn wohl Konsequenzen. Die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft in Schleswig-Holstein droht mit einer deutlichen Vertragsstrafe.
Christian Hinkelmann
Visualisierung: Diese neuen Doppelstock-Triebzüge sollen ab 2022 in Schleswig-Holstein fahren
Visualisierung: Diese neuen Doppelstock-Triebzüge sollen ab 2022 in Schleswig-Holstein fahren
Foto: Deutsche Bahn

Schleswig-Holstein hat mit Bedauern auf die Meldung reagiert, dass die für Ende 2014 versprochenen neuen Doppelstockzüge auf der Strecke Hamburg-Kiel/Flensburg voraussichtlich erst 2016 geliefert werden.

„Die Deutsche Bahn wird für die Verzögerungen eine deutliche Vertragsstrafe zahlen müssen“, so Dennis Fiedel, Sprecher der Landesweiten Verkehrsservicegesellschaft (LVS), die den regionalen Bahnverkehr im Land koordiniert. Man warte jetzt auf eine Stellungnahme und einen neuen Zeitplan von der Deutschen Bahn und dem Fahrzeughersteller Bombardier. Dann werde man gegebenenfalls weitere Schlüsse ziehen.

Eine Notwendigkeit, die Fristen zwischen der Vergabe von Verkehrsleistungen und der Betriebsaufnahme zu verlängern, sieht Fiedel nicht. „Die Fristen der Vergabeverfahren sind unserer Meinung nach ausreichend“.

Die Deutsche Bahn hatte im Januar vergangenen Jahres den Zuschlag für den Regionalverkehr auf den Strecken Hamburg-Kiel und Hamburg-Flensburg (Netz Mitte) erhalten. Dabei wurde vertraglich vereinbart, dass die Strecken ab Dezember 2014 mit 16 neuartigen Elektro-Doppelstock-Triebzügen des Herstellers Bombardier befahren werden …

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Der Kopf hinter diesem Artikel

Christian Hinkelmann ist begeisterter Bahnfahrer und liebt sein Fahrrad. Wenn er hier gerade keine neue Recherchen über nachhaltige Mobilität veröffentlicht, ist der Journalist und Herausgeber von NAHVERKEHR HAMBURG am liebsten unterwegs und fotografiert Züge.

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3 Antworten auf „Bahn wird Strafe für zu spät gelieferte Züge zahlen müssen“

@ JaCDesigns1: Ja, prinzipiell ist das möglich, stellt sich die Frage der Wirtschaftlichkeit:
Zum einen müsste dann eine E-Lok zwischen NMS und HH entweder „mitgezogen“ oder mitfahren, beides ist teuer. Weiter muss ein Rangierer in NMS stehen bleiben, da das Kuppeln eine sehr schmutzige Angelegenheit ist und daher von Lokführern idR nicht durchgeführt wird. Der gesamte Prozess (kuppeln / flügeln und die anschließenden Bremsproben) benötigen ca. 10 min Zeit. Daher wäre es in diesem Fall günstiger, eine alte RB-Garnitur, die derzeit Altona-Itzehoe oder Pinneberg-Neumünster entsprechend auf Kiel-Neumünster einzusetzen. Die andere Strecke wird ja von NBE Nordbahn übernommen.

Dann geh zum Steuerwagen, der ist sowas von behindertengerecht 😉

Ich meine, dass es möglich ist, auch 2 lokbespannte Züge zusammenzukuppeln und flügeln zu lassen. Das wäre nicht das erste Mal.

Das wäre zumindest eine Zwischenlösung.

Jetzt fahren die alten Wagen (Strecke Hamburg Flensburg) zu fahren, die nicht behinderten Gerecht sind und dann noch diese Türen, die man teilweise nur mit hohen Kraftaufwand aufbekommt. Ältere Menschen haben damit Probleme die Türen aufzubekommen.

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